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Frist abgelaufen: Gemeinde darf Goldfund behalten
Nach dem Ablauf einer gesetzlichen Finderfrist darf eine sächsische Gemeinde einen Goldschatz im Wert von mehreren zehntausend Euro behalten. Niemand habe glaubwürdig nachweisen können, Besitzer der zehn Goldbarren zu sein, die ein Gemeindemitarbeiter im Oktober beim Rasenmähen entdeckt hatte, sagte der Bürgermeister der Gemeinde Bannewitz, Heiko Wersig, der Deutschen Presse-Agentur. «Ich hatte viele, viele E-Mails, Anrufe und Briefe», so der parteilose Kommunalpolitiker. Den erforderlichen Nachweis einer ordentlichen Rechnung und der auf den Barren aufgeprägten Seriennummern habe aber keiner der angeblichen Besitzer erbringen können.
Mit Ablauf der sechsmonatigen Frist für Fundsachen am 17. April dürfe nun die südlich von Dresden gelegene Kommune selbst darüber entscheiden, was mit dem Gold passieren soll. Die abschließende Entscheidung darüber soll in einer Gemeinderatssitzung am kommenden Dienstagabend fallen, so Wersig. Plan sei in jedem Fall, dass die örtlichen Vereine von dem Goldschatz profitieren sollen. «Konkret geht es um die Vereine, die in der Kinder- und Jugendarbeit und in der Heimat- und Brauchtumspflege arbeiten», so der Bürgermeister weiter. Das Gold erhalten sollen die auserkorenen Vereinsverantwortlichen Anfang Mai.
Nach wie vor werde der Goldschatz bei der Polizei gelagert. Nach aktuellem Goldpreis sind die zehn Unzen rund 40.000 Euro wert.