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Prozess gegen mutmaßliche Neonazis beginnt in Dresden

23.01.2026, 17:01

Die Rede ist von Umsturzfantasien, ethnischen Säuberungen und einer Verherrlichung der NS-Zeit: Acht junge Männer aus der rechten Szene stehen seit Freitag in Dresden wegen Terrorismus-Verdachts vor Gericht. Die Bundesanwaltschaft rechnet sie einer militanten Neonazi-Gruppe namens «Sächsische Separatisten» zu und ist überzeugt, dass sie ein «hochverräterisches Unternehmen» gegen die Bundesrepublik vorbereiteten. Sie seien Mitglieder einer terroristischen Vereinigung gewesen, deren Zweck und Tätigkeiten darauf gerichtet waren, Mord und Totschlag zu begehen. 

Rückblick: Im November 2024 hatten Einsatzkräfte an mehreren Orten in Sachsen sowie in der deutsch-polnischen Grenzstadt Zgorzelec die acht Männer bei einer Razzia festgenommen. Durchsuchungen gab es auch in Österreich. Vier von ihnen sind auch wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Zu der Gruppierung sollen auch drei AfD-Mitglieder gehört haben. Der sächsische AfD-Landesverband hatte rasch jegliche Verbindung zu der betroffenen Gruppierung zurückgewiesen. 

Training für die Zeit nach dem Kollaps Deutschlands

Die Bundesanwaltschaft geht davon, dass die Beschuldigten im Alter von 22 bis 26 Jahre sich selbst den Namen «Sächsische Separatisten» gaben und die Organisation mit «SS» abkürzten. Insgesamt habe die Gruppierung etwa 20 Leute umfasst. Sie hätten nicht selbst einen Umsturz initiieren wollen, sich aber mit Training etwa im Häuserkampf und mit der Beschaffung von militärischer Ausrüstung auf die Zeit danach vorbereitet. Nach Überzeugung der Bundesanwälte wollten sie mit Waffengewalt ein möglichst großes Gebiet erobern und dieses von missliebigen Menschen säubern.

«Die Angeklagten haben sich dazu verabredet, Gewalttaten zur Erreichung dieses Ziels zu verüben. Hier war unter anderem ins Auge gefasst, Vertreter der derzeitigen staatlichen Ordnung zu beseitigen oder auch ungeliebte Minderheiten aus dem Land zu vertreiben», sagte Stephan Stolzhäuser, Vertreter der Generalbundesanwaltschaft, nach der Verhandlung. 

Hitler als Prophet

Die Bundesanwälte attestieren den Angeklagten eine Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung genauso wie eine völkische und rassistische Ideologie und eine Verherrlichung des Nationalsozialismus. Tatsächlich hatte sich einer der Beschuldigten - eine 25-Jähriger aus Leipzig - vor einer Fahne ablichten lassen, die auf Englisch die Inschrift trug: «Hitler ist unser Prophet. Unsere Rasse ist Gott» - so steht es in der Anklage, die Bundesanwalt Stolzhäuser eine halbe Stunde lang verlas.

Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit abgelehnt

Bis zur Verlesung der Anklageschrift vergingen am ersten Prozesstag mehrere Stunden. Denn zunächst hatte ein Verteidiger einen Antrag gestellt, die Öffentlichkeit für das gesamte Verfahren auszuschließen. Hintergrund ist der Umstand, dass die meisten Beschuldigten zum Tatzeitpunkt noch Jugendliche oder Heranwachsende waren. Das Gericht gab dem Antrag nicht statt. Die Vorsitzende Richterin Simone Herberger kündigte aber an, bei Bedarf über einen partiellen Ausschluss gesondert zu entscheiden. 

Rechtsanwalt Martin Kohlmann - Chef der rechtsextremen Kleinpartei «Freie Sachsen» und Verteidiger des mutmaßlichen Rädelsführers der «Separatisten» - griff die Bundesanwälte direkt an und warf ihnen «Terrorismus gegen die Beschuldigten» vor. Von denen sei zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr ausgegangen. Mit dem Verfahren soll nur eine «Propagandamaschine» geölt werden. Kohlmann brachte es mit der Debatte um ein AfD-Verbot in Verbindung. Zugleich sprach er von einer öffentlichen Vorverurteilung und forderte eine sofortige Einstellung des Verfahrens. 

 

19 Verteidiger im Verhandlungssaal

Neben den Beschuldigten, die aus der Untersuchungshaft in Handschellen in den Verhandlungssaal gebracht worden, nahmen insgesamt 19 Verteidiger Platz. Ein Beschuldigter lässt sich von fünf Juristen verteidigen, alle anderen von zwei. 

Der Freiburger Anwalt Dubravko Mandic, der mit vier Kollegen einen Grimmaer Kommunalpolitiker vertritt, forderte per Pressemitteilung einen Freispruch für seinen Mandanten. «Wir weisen die Vorwürfe des Generalbundesanwalts vollumfassend zurück. Der Prozess sowie die Untersuchungshaft sind unverhältnismäßig», hieß es. 

Eine Organisation «Sächsische Separtisten» habe es nie gegeben. Man könne seinem Mandanten auch keinen Tötungsvorsatz unterstellen, erklärte Mandic weiter. Der heute 26-Jährige Beschuldigte soll bei seiner Festnahme ein Gewehr auf einen Polizisten gerichtet haben. Bevor er selbst abdrücken konnte, wurde er aber durch eine Kugel aus der Waffe des Beamten am Hals und an der Schulter verletzt. 

Der Prozess läuft wie in solchen Fällen üblich unter hohen Sicherheitsvorkehrungen. Das Oberlandesgericht Dresden hat nach Prozessbeginn zunächst 67 weitere Verhandlungstermine angesetzt.

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