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Strengerer Baumschutz in der Stadt: Neue Regeln für Baumfällungen
Die Stadt München verschärft ihre Regeln zum Schutz der Stadtbäume. Künftig darf nicht erst ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern, sondern bereits ab 60 Zentimetern kein Baum mehr ohne Genehmigung gefällt werden. Damit reagiert die Stadtverwaltung fehlende Transparenz und Aktualität der Baumschutzverortnung.
Strengere Vorschriften für Baumfällungen
Bislang galt: Nur größere Bäume mit einem Stammumfang ab 80 Zentimetern fielen unter die Baumschutzsatzung. Diese Grenze wird nun auf 60 Zentimeter abgesenkt. Damit sollen deutlich mehr Bäume unter Schutz gestellt werden, insbesondere jüngere Bäume, die für das Stadtklima ebenso wichtig sind wie ältere.
Stadtbäume verbessern nicht nur die Luftqualität, sondern spenden Schatten, speichern CO₂ und bieten Lebensraum für zahlreiche Tierarten. Durch die neue Regelung sollen grüne Inseln in der Stadt langfristig erhalten bleiben.
Höhere Strafen bei unerlaubter Fällung
Wer künftig gegen die Baumschutzsatzung verstößt, muss mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen. Wird ein Baum gefällt, muss ein neuer gepflanzt oder eine entsprechende Ausgleichszahlung geleistet werden. Das unerlaubte Fällen eines geschützten Baumes kann nun fünftausend Euro Ausgleichszahlung kosten. Damit sind die Strafen erstmals so hoch, wie die tatsächlichen Ausgaben für eine gleichwertige Neupflanzung.
Mit der neuen Baumschutzsatzung setzt die Stadt ein klares Zeichen für mehr Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Kleinere Bäume genießen künftig denselben Schutz wie große, und Verstöße werden deutlich teurer. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Wer einen Baum auf seinem Grundstück fällen möchte, sollte sich vorher unbedingt bei der Stadtverwaltung informieren.