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EU-Flug gestrichen: Das sind deine Rechte
Aufgrund der politischen Lage im Nahen Osten werden aktuell einige Flüge gestrichen. Hier erfährst du, welche Rechte und Möglichkeiten du hast, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Was du vor Ort sofort tun solltest:
Annulierung bestätigen lassen
Belege von Getränken und Mahlzeiten sammeln
Zeugen (Mitreisende) um Kontaktdaten bitten
Entschädigung
Wenn der EU-Flug weniger als 14 Tage im Voraus gestrichen wurde, erhältst du eine Ausgleichszahlung. Diese beträgt:
Kurzstrecke (Flüge bis 1.500 Kilometer): 250€
Mittelstrecke (Flüge von 1.500 bis 3.500 Kilometern): 400€
Langstrecke (Flüge ab 3.500 Kilometern): 600€
Wenn du die Reise zu einem anderen Zeitpunkt trotzdem noch antreten möchtest, kannst du außerdem eine gleichwertige Ersatzbeförderung von der Airline verlangen. Wird kein Ersatzflug angeboten, kannst du selber einen buchen und die Kosten der Fluglinie in Rechnung stellen.
Airline kann verweigern
Achtung: Die Airline kann die Ausgleichszahlung verweigern, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Zu diesen Umständen gehören auch politische Unruhen. In so einer Situation muss die Fluglinie allerdings nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um die Fluggäste möglichst wenig zu beeinträchtigen.
Foto: Symbolbild
04.03.2026