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17-Jähriger mit 130 km/h bei Straßlach geblitzt
Ein schwerer Verkehrsverstoß sorgt in der Region rund um Straßlach bei München für Aufsehen: Ein 17-jähriger Autofahrer wurde außerorts mit 130 km/h gemessen – erlaubt waren lediglich 70 km/h. Die Folge: ein Bußgeld in Höhe von 960 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg.
Besonders brisant: Auf dem Beifahrersitz saß der Vater des Jugendlichen. Trotz seiner Anwesenheit bleibt er laut aktueller Einschätzung der Behörden straffrei.
Deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung
Die Messung erfolgte auf einer Strecke bei Straßlach-Dingharting, wo eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h gilt. Mit 130 km/h über schritt der junge Fahrer das Tempolimit um 60 km/h – ein erheblicher Verstoß, der in Deutschland streng geahndet wird.
Solche Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen zu den häufigsten Ursachen für schwere Verkehrsunfälle, insbesondere bei unerfahrenen Fahrern.
960 Euro Bußgeld, 2 Punkte und Fahrverbot möglich
Die Sanktionen für den Verstoß sind deutlich:
- 960 Euro Bußgeld
- 2 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg
- in ähnlichen Fällen oft zusätzlich ein mehrmonatiges Fahrverbot
Ob ein Fahrverbot im konkreten Fall verhängt wird, hängt von der endgültigen rechtlichen Bewertung ab. Klar ist jedoch: Der Verstoß zählt zu den sogenannten „A-Verstößen“ im Rahmen der Probezeitregelung für Fahranfänger.
Vater auf dem Beifahrersitz bleibt ohne Strafe
Besonders diskutiert wird die Rolle des Vaters, der sich während der Fahrt auf dem Beifahrersitz befand. Nach aktuellem Stand sieht das Verkehrsrecht für ihn keine unmittelbare Strafe vor.
Allerdings kann seine Anwesenheit moralische und erzieherische Fragen aufwerfen. Gerade bei jungen Fahrern wird erwartet, dass Begleitpersonen auf verantwortungsbewusstes Fahrverhalten hinwirken.
Strengere Regeln für Fahranfänger in Deutschland
Für Fahrer unter 18 Jahren gelten in Deutschland besondere Vorschriften. Die sogenannte „begleitete Fahrpraxis“ soll Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und riskantes Verhalten reduzieren.
Der Vorfall bei Straßlach-Dingharting zeigt jedoch, dass Regelverstöße trotz Begleitung nicht ausgeschlossen sind.