Supermärkte müssen Zigaretten-Schockbilder nicht zeigen

05.07.2018, 12:07

Die Schockbilder auf Zigarettenpackungen müssen nicht schon am Automaten sichtbar sein. Das hat das Landgericht München am Vormittag entschieden. In manchen Supermarktfilialen gibt es ja Verkaufsautomaten, in denen die Schachteln stecken. Außen sind aber nur die Markenbilder aufgeklebt. Eine Nichtraucherinitiative hatte geklagt, weil Kunden die abschreckenden Schockbilder dann erst zu sehen bekommen, wenn sie die Packung schon in der Hand halten.

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