Grafinger Messerstecher kommt dauerhaft in die Psychiatrie

17.08.2017, 14:08

Urteil im Fall des Grafinger Messerstechers gefallen

Der sogenannte Messerstecher vom Grafinger Bahnhof im Landkreis Ebersber hat heute sein Urteil vor Gericht erhalten.
Die Anklage lautete Mord und versuchter Mord in drei Fällen. 

Das Urteil: Paul H. muss in psychiatrische Klinik

Das Ergebnis der fünf Prozesstage: Der Mann wird dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht. Das hat das Münchner Landgericht vor wenigen Minuten geurteilt. Der 28-Jährige hatte im Mai vergangenen Jahres am S-Bahnhof Grafing Passanten mit einem Messer attackiert. Drei Menschen wurden verletzt – ein Mann kam ums Leben. Der Täter ist psychisch schwer krank und nicht schuldfähig, so ein Gutachter.

Grafinger Messerstecher - Das geschah am 10. Mai 2016 

Der Angeklagte soll am 10. Mai 2016 am S-Bahnhof Grafing im Landkreis Ebersberg Passanten mit einem Messer attackiert haben. Ein 56-jähriger Wasserburger kam dabei ums Leben, drei weitere Männer wurden durch Messerstiche teils lebensgefährlich verletzt.

Der Mann hatte nach seiner Festnahme wirre Angaben gemacht und war deswegen in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Kurz vor der Tat hatte er sich in einer Gießener Klinik stationär behandeln lassen. Die Entscheidung, welche Strafe der Mann bekommt beziehungsweise ob der Mann dauerhaft in eine psychiatrische Klinik kommt, hatte nun das Landgericht München zu treffen.

Zunächst schloss man einen islamistischen Hintergrund nicht aus, da Pau H. bei dem Angriff „Ungläubiger, du musst jetzt sterben“ und „Allahu Akbar“ gerufen haben soll. Allerdings gab es weder aus dem Staatsschutzbereich, noch von Nachrichtendiensten Hinweise darauf. Er hätte wegen eine Psyhcose Angst gehabt, von Islamisten verfolgt zu werden, so der Angeklagte selbst. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er unter der Wahnvorstellung litt, sich mit einem Menschenopfer retten zu können.

 

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