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Sammelklage gegen Amazon: Verbraucherzentrale klagt wegen Prime-Video-Änderungen

Am 5. Februar 2024 hat Amazon deutschlandweit gravierende Änderungen bei Prime Video vorgenommen:
Ohne Zustimmung der rund 17 Millionen Nutzer*innen wurden Werbeeinblendungen eingeführt und gleichzeitig die Bild- und Tonqualität verschlechtert. Funktionen wie 4K, HDR oder Dolby-Audio stehen seitdem nur noch gegen Aufpreis zur Verfügung.

Wer die gewohnte Qualität und Werbefreiheit behalten wollte, musste ein Zusatzabo für 2,99 € pro Monat abschließen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hält dieses Vorgehen für rechtswidrig und geht juristisch dagegen vor. Nun besteht für alle Betroffenen in Deutschland die Möglichkeit, sich einer Sammelklage anzuschließen.

Warum die Verbraucherzentrale klagt

Die Verbraucherschützer sehen mehrere Verstöße gegen Verbraucherrechte:

1. Einseitige Vertragsänderungen

Amazon hat die vertraglich zugesicherten Leistungen – werbefreies Streaming und hohe Bildqualität – nachträglich geändert, ohne die Zustimmung der Nutzer*innen einzuholen.
Dies wird als unzulässig bewertet.

2. Versteckte Preiserhöhung

Obwohl sich der Grundpreis des Prime-Abos nicht änderte, wurde ein Teil der ursprünglichen Leistung kostenpflichtig gemacht.
Die Verbraucherschützer sehen darin eine indirekte Preiserhöhung.

3. Unzureichende Kommunikation

Viele Prime-Mitglieder wurden unvollständig oder verspätet informiert – ein weiterer Kritikpunkt der Verbraucherzentrale.

Sammelklage: Wer kann teilnehmen?

Die Teilnahme steht allen Prime-Nutzer*innen in Deutschland offen – unabhängig vom Wohnort.

Ihr könnt euch anschließen, wenn …

  • ihr Prime-Mitglieder seid oder es Anfang 2024 wart,

  • ihr von Werbung und/oder schlechterer Streamingqualität betroffen seid,

  • ihr dem Aufpreis von 2,99 € nicht aktiv zugestimmt habt.

Da Amazon die Änderungen für alle automatisch eingeführt hat, sind fast alle Nutzer*innen anspruchsberechtigt.

Warum eine Teilnahme sinnvoll ist

  • Kostenfrei: Die Eintragung in das Klageregister ist kostenlos.

  • Kein Risiko: Ihr müsst weder vor Gericht erscheinen noch selbst klagen.

  • Mögliche Erstattung: Bei einem erfolgreichen Urteil können die Teilnehmenden eine Rückzahlung erhalten.

  • Stärkung der Verbraucherrechte: Eine breite Teilnahme setzt ein Zeichen gegen unfaire Vertragsänderungen großer Plattformen.

Wie läuft die Teilnahme ab?

Die Anmeldung erfolgt über die Website der Verbraucherzentrale Sachsen.
Dort findet ihr ein Online-Formular, in dem ihr eure Daten eintragt.
Eine Bestätigung erhaltet ihr anschließend per E-Mail.

HIER teilnehmen.

03.12.2025

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