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Konsumieren von Cannabis im Englischen Garten künftig erlaubt
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das vom Freistaat verhängte Cannabis-Verbot in den staatlichen Parkanlagen gekippt. Damit gilt im Münchener Englischen Garten nun ausschließlich das Bundesgesetz: Cannabis-Konsum bleibt dort verboten, wo Kinder besonders geschützt werden müssen, etwa in der Nähe von Spielplätzen oder Schulen. Im restlichen Park ist der Konsum vorläufig jedoch wieder erlaubt.
Was bedeutet das Urteil für Besucherinnen und Besucher?
Für Menschen aus dem Lehel und den angrenzenden Stadtteilen bedeutet das, das zukünftig vermehrt kiffende Menschen im Englischen Garten anzutreffen sein könnten. Wichtig bleibt: Die bundesrechtlichen Abstandsregelungen müssen eingehalten werden. Ein pauschales Verbot, wie es Bayern zuvor ausgesprochen hatte, ist laut Gericht unzulässig.
Ob der Freistaat gegen das Urteil noch Beschwerde einlegt, steht offen. Klar ist jedoch: Das Thema Cannabis im öffentlichen Raum wird München weiter beschäftigen.