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Ab morgen doch wieder Tempo 30 auf dem Mittleren Ring
Die Debatte um Tempo 30 an der Landshuter Allee in München geht in die nächste Runde: Nach einer erneuten Niederlage vor Gericht muss die Stadt München die erst entfernten Tempo-30-Schilder zumindest vorübergehend wieder aufhängen. Der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) lehnte den Antrag der Stadt auf Aussetzung des Vollzugs ab.
Damit bleibt es vorerst bei der gerichtlich angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der vielbefahrenen Bundesstraße im Nordwesten der Landeshauptstadt. Über die grundsätzliche Frage, ob Tempo 30 dauerhaft bestehen bleibt, wurde jedoch noch nicht abschließend entschieden.
Warum muss München wieder Tempo 30 einführen?
Der Streit um die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Landshuter Allee schwelt bereits seit Jahren. Hintergrund sind zu hohe Stickstoffdioxid-Werte (NO₂), die insbesondere durch den Straßenverkehr entstehen.
Die Stadt wollte ursprünglich durch Tempo 30 strengere Maßnahmen – wie etwa Diesel-Fahrverbote – vermeiden. Diese waren zuvor von der Deutsche Umwelthilfe (DUH) juristisch erstritten worden.
Erhöhung auf Tempo 50 im Januar
Im Januar ließ Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) das Tempolimit wieder auf 50 km/h anheben. Grundlage war eine Prognose, nach der die gesetzlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid auch bei schnellerem Verkehr eingehalten würden.
Doch Anwohner – unterstützt von der Deutschen Umwelthilfe – klagten dagegen erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht. Dieses ordnete an, Tempo 30 wieder einzuführen.
Die Stadt legte Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein und beantragte gleichzeitig, den Vollzug der Maßnahme auszusetzen – ohne Erfolg.
Begründung des Gerichts: Keine Ausnahme erkennbar
Laut BayVGH kommt eine Aussetzung gerichtlicher Entscheidungen „nur ausnahmsweise“ in Betracht. Die Voraussetzungen seien hier jedoch nicht erfüllt.
Die Richter argumentierten:
Die Stadt habe nicht ausreichend dargelegt, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichts offensichtlich rechtswidrig sei.
Die Bedenken hinsichtlich der städtischen Prognose zur Schadstoffentwicklung seien nachvollziehbar.
Es würden keine „vollendeten Tatsachen“ geschaffen, da die Beschilderung jederzeit erneut geändert werden könne.
Damit muss München die Tempo-30-Schilder wieder montieren. Die Stadt kündigte an, damit zeitnah, voraussichtlich am Mittwoch (25.02.2026), zu beginnen.
OB Reiter spricht von Steuergeld-Verschwendung
Oberbürgermeister Dieter Reiter zeigte sich kritisch gegenüber der Entscheidung, kündigte jedoch an, sie zu befolgen.
Die erneute Umrüstung der Beschilderung sei eine unnötige Belastung für die Verwaltung und vermeidbare Verschwendung von Steuergeldern. Die Verantwortung dafür liege aus seiner Sicht nicht bei der Stadt, sondern bei der gerichtlichen Entscheidung.
Der BayVGH wies diesen Vorwurf allerdings zurück. Die Kosten seien durch die Stadt selbst verursacht worden, da sie das Tempolimit bereits vor Abschluss des Verfahrens zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans geändert habe.
Deutsche Umwelthilfe begrüßt die Entscheidung
Die Deutsche Umwelthilfe wertete das Urteil als klaren Erfolg für den Gesundheitsschutz. Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sprach von einem „Sieg für die Menschen in München“, die unter gesundheitsschädlicher Luft litten.
Die Organisation fordert, dass Tempo 30 unverzüglich wiederhergestellt wird und kündigte an, einen rechtswidrigen Zustand nicht zu akzeptieren.
24.02.2025