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Untervermietung zur Wiesn: Kurze Zeiträume erlaubt
02.02.2026, 09:02
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt klar: Mieter dürfen ihre Wohnung nicht langfristig untervermieten, um Gewinn zu machen. Das sorgt auch in München für Verunsicherung – besonders rund um das Oktoberfest.
Mieterverein schafft Klarheit
Der Mieterverein München stellt klar: Kurzzeitige Untervermietungen während der Wiesn sind zulässig auch wenn dadurch Gewinn gemacht wird. Das Urteil bezieht sich ausdrücklich auf längere Zeiträume, nicht auf wenige Tage.
Konsequenzen für Mieter
Damit bleibt die Untervermietung zur Wiesn möglich, solange sie zeitlich begrenzt ist.