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ab Montag 23.3. mehr Notbetreuung in Kitas und Schulen
eiter, die im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig sind,ab Montag, den 23. März 2020,auch dann eine Notbe-treuung in Kindertageseinrichtungen und Schulen in Anspruch nehmen können, wenn nur ein Elternteil in diesen Bereichentätig ist.Der Katastrophenstab der Bayerischen Staatsregierung hat beschlossen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig sind,ab Montag, den 23. März 2020,auch dann eine Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Schulen in Anspruch nehmen können, wenn nur ein Elternteil in diesen Bereichen tätig ist. Bisher mussten beide Elternteile in systemrelevanten Berufen arbeiten.
Für eine bessere Planbarkeit sollten sich Eltern, die nun am Montag erstmals eine Notbetreuung benötigen, möglichst frühzeitig mit ihrer Einrichtung oder Schule in Verbindung setzen. Weitere Informationen gibt es HIER