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Prozessbeginn im Fall des Zugunglücks bei Garmisch‑Partenkirchen

28.10.2025, 09:10

Heute hat vor dem Landgericht München II der Prozess gegen zwei Mitarbeiter der Deutsche Bahn AG begonnen. Sie werden beschuldigt, im Zusammenhang mit dem verheerenden Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen im Juni 2022 Versäumnisse begangen zu haben, die laut Anklage zu fünf Todesopfern geführt haben.

Was geschah im Juni 2022?

Am 3. Juni 2022 entgleiste ein Regionalzug bei Garmisch-Partenkirchen. Vier Frauen und ein 13-jähriger Junge kamen dabei ums Leben. Mehr als 70 Personen wurden verletzt.

Gutachten ergaben, dass marode Betonschwellen, getragen von chemischen Reaktionen im Inneren des Stahlbetonkerns, ihre Tragfähigkeit verloren hatten und damit eine zentrale Ursache des Unglücks waren. 

Wer sitzt auf der Anklagebank?

Die Anklage richtet sich gegen zwei Mitarbeiter der Bahn wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Ein Lokführer hatte bereits vor dem Unglück auf Unregelmäßigkeiten an der Unfallstelle aufmerksam gemacht, diese Meldung wurde laut Untersuchungen vom Fahrdienstleiter nicht weitergegeben. Ein Verfahren gegen einen dritten Mitarbeiter wurde gegen eine Geldauflage eingestellt.  

Bedeutung für Verkehrssicherheit und Bahnstruktur

Dieses Verfahren ist nicht nur juristisch bedeutsam für die Beschuldigten, es wirft auch ein Licht auf die Sicherheit von Bahninfrastruktur, Instandhaltungsprozesse und Meldekultur innerhalb großer Verkehrsunternehmen. Die Frage lautet: Handelte es sich um individuelles Versagen oder um systemische Mängel?

Der Beginn des Prozesses in München stellt einen bedeutenden Schritt in der juristischen und öffentlichen Aufarbeitung dar. Ein Urteil wird erst im Januar 2026 erwartet.

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