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Stachus-Untergeschoss: Gericht ordnet Öffnung leerer Fläche an
Nach der Schließung des Kaufhofs am Stachus steht das Untergeschoss in Münchens Altstadt weitgehend leer. Rollgitter, Dunkelheit und geschlossene Türen bestimmen seitdem das Bild. Doch jetzt bringt ein Gerichtsurteil Bewegung in die Sache: Das Landgericht München hat entschieden, dass die Fläche wieder zu den regulären Ladenöffnungszeiten geöffnet sein muss.
Im langjährigen Rechtsstreit rund um das Stachus-Untergeschoss hat das Landgericht München nun ein deutliches Urteil gefällt: Der Mieter der ehemaligen Kaufhof-Fläche, muss die Ladenräume zu den regulären Kernöffnungszeiten geöffnet halten und ununterbrochen betreiben. Neben Streitpunkten wie Mietzahlungen und Vertragsstrafen geht es damit nun auch um die aktive Nutzung der Flächen – ein Urteil, das klare Vorgaben für das künftige Bespielen des Stachus-Untergeschosses setzt.
Hoffnung auf neues Leben im Herzen der Altstadt
Mit dem Richterspruch könnte die Stachus-Passage wieder an Attraktivität gewinnen. Offene Flächen und durchgängige Wege schaffen nicht nur mehr Helligkeit und Sicherheit, sondern ziehen auch wieder mehr Besucher an.