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Illegale Wahlkampfaktion am Siegestor: Geldstrafe für die Grünen
Die spektakuläre Wahlkampfaktion mit dem Gesicht von Robert Habeck am Siegestor in der Maxvorstadt hat nun ein juristisches Nachspiel. Nach Angaben der Behörden müssen die Bündnis 90/Die Grünen sowie eine beteiligte Firma eine Strafe von insgesamt knapp 7.000 Euro zahlen.
Große Aufmerksamkeit im Bundestagswahlkampf
Kurz vor der Bundestagswahl sorgte die Aktion für viel Aufsehen in München: Das Gesicht des damaligen Kanzlerkandidaten Robert Habeck wurde großflächig auf das historische Siegestor projiziert.
Die Inszenierung war medienwirksam – allerdings offenbar nicht genehmigt.
Fehlende Genehmigung führt zu Strafe
Wie jetzt bekannt wurde, lag für die Projektion keine offizielle Erlaubnis vor. Öffentliche Gebäude und Wahrzeichen wie das Siegestor dürfen jedoch nicht ohne Genehmigung für Werbe- oder Wahlkampfzwecke genutzt werden.
Die Folge: Eine Geldstrafe in Höhe von rund 7.000 Euro für die Bündnis 90/Die Grünen und das beteiligte Unternehmen.
Klare Regeln für Wahlkampfaktionen
Der Fall zeigt, dass auch im Wahlkampf klare rechtliche Grenzen gelten – insbesondere im öffentlichen Raum. Aktionen an bekannten Orten in München wie der Maxvorstadt stehen unter besonderer Beobachtung.
Ohne Genehmigung können selbst kreative Kampagnen schnell rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.