Maskenpflicht: Wo müsst ihr sie tragen, welche Bußgelder drohen?

Die ab Montag geltende Maskenpflicht wirft viele Fragen auf. Wir haben die Antworten für euch auf einen Blick.

Die Maskenpflicht gilt in Bayern ab dem 27.04. Aber müssen wir die Masken nur in den öffentlichen Verkehrsmitteln tragen oder schon an der Haltestelle oder am Bahnsteig? Wie sieht es aus in Taxis? Wer überprüft das überhaupt alles und welche Strafen werden verhängt?

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mundschutzpflicht haben wir für euch zusammengefasst:

Welche Art von Mund-Nase-Schutz muss ich tragen? Muss es eine Maske sein?

Das Wichtigste: Mund und Nase müssen bedeckt sein. Dazu eignen sich auch Tücher und Schals und vorallem selbstgenähte Masken. Sich ein Taschentuch vor den Mund zu halten, reicht allerdings nicht!

Mehr Infos zu den verschiedenen Masken gibt es hier.

Ab welchem Alter müssen Masken getragen werden?

Kinder ab sechs Jahren müssen im ÖPNV und in Geschäften einen Mund-Nase-Schutz tragen. Das hat das Kabinett in München festgelegt.

Wie wird die Maskenpflicht kontrolliert?

Tragen Kunden in Bus und Bahn oder Geschäften keine Maske, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit! In Geschäften sind insbesondere die Ladenbetreiber als Hausrechtsinhaber gefordert, dafür zu sorgen, dass Schutz- und Hygienekonzepte erstellt und eingehalten werden. Schon jetzt nutzen viele Läden Sicherheitspersonal zur Einhaltung der Hygienevorschriften. Wenn alle Appelle der Ladenbetreiber an uneinsichtige Kunden nichts nutzen, kann auch die Polizei einschreiten. Das selbe gilt für Betreiber des ÖPNV.

Mehr zu den Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften gibt es hier.

Welche Strafen und Bußgelder drohen, wenn man sich nicht an die Pflicht hält?

Zumindest in den ersten Tagen werden Kunden vermehrt auf die Pflicht hingewiesen. Betreten darf man Geschäfte ohne Maske nicht. Wer sich vehement weigert, eine Maske zu tragen, begeht eine Ordnungswidrigkeit und die Polizei kann einschreiten. Der konkrete Bußgeldtatbestand wird derzeit zwischen dem Innenministerium und anderen Ministerien abgestimmt.

Muss die Maske nur in öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden oder schon am Bahnsteig oder der Haltestelle?

Die Masken müssen bereits an den Haltestellen und auf dem Bahnsteig getragen werden.

Wie sieht es im Taxi aus?

Auch im Taxi muss eine Alltagsmaske getragen werden. Der Verkehr mit Taxen gilt als allgemeiner öffentlicher Personennahverkehr. Auch dort kann der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden, was ein Tragen der Masken nötig macht.

Darf ich im eigenen Auto eine Maske tragen?

Alle Infos dazu findet ihr hier.

Muss ich die Masken in Tankstellen oder in der Bank abnehmen?

Nein, ein geeigneter Schutz muss auch in Tankstellen oder Banken getragen werden. Das Innenministerium appelliert an alle, beispielsweise nicht mit üblen Scherzen für Angst und Schrecken zu sorgen.

Wo bekomme ich überhaupt Masken? Werden sie beispielsweise vor Supermärkten verteilt?

Ladeninhaber sind verpflichtet, ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten. Dieses soll auch ein „Masken-Konzept“ für Kunden enthalten. Dazu kann gehören, dass sie Kunden kostenlose Masken zur Verfügung stellen. Auch die Betreiber des ÖPNV könnten dies tun, sie müssen aber nicht.

Hier könnt ihr Masken in München kaufen. Außerdem bekommt ihr sie in Apotheken, im Internet oder ihr macht sie selbst (geht auch ohne nähen). Es gelten auch Tücher und Schals als Mund-Nase-Schutz.