E-Scooter: Verbotszonen rund um die Wiesn

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Verbote

Mit dem E-Scooter zur Wiesn? Das wird wohl nichts. Das Kreisverwaltungsreferat hat zur Wiesn in Absprache mit der Polizei und gemeinsam mit allen fünf in München vertretenen und weiteren potenziellen Verleih-Anbietern weitreichende Verbotszonen für das Benutzen, Entleihen und Parken von E-Scootern rund um die Theresienwiese festgelegt.


Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:

„Viele sehen die E-Scooter als Spielzeug, leider wird viel zu oft betrunken gefahren. Wer so etwas macht, gefährdet sich und andere. Und er setzt unter Umständen seinen Führerschein aufs Spiel. Es gelten die gleichen strengen Promillegrenzen wie beim Auto. Kreuz und quer abgestellte E-Scooter können außerdem schnell zur Stolperfalle werden. Um das zu vermeiden und niemand in Versuchung zu bringen, wollen wir – Stadtverwaltung, Polizei und auch die Verleiher selbst – die E-Scooter von der Wiesn fernhalten.“


Grenze und Hinweisschilder

Die E-Scooter dürfen nur bis zur Grenze des Äußeren Sperrrings fahren, wie auch der restliche Verkehr. Um die Grenzen auch allen Besuchern sichtbar zu machen, werden Hinweisschilder mit dem Text "NO E-Scooter" angebracht. Außerdem wird es fünf Sammelstellen zum Parken eingerichtet.  Diese Sammelstellen werden entlang des äußeren Sperrrings eingerichtet. 

 

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