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Schulschwänzen in München: 2.844 Bußgeldverfahren
In München steigt die Zahl der Schulschwänzer weiter an. Wie das Kreisverwaltungsreferat München (KVR) mitteilt, wurden im vergangenen Jahr 2.844 Bußgeldverfahren wegen Verletzung der Schulpflicht eingeleitet – 100 mehr als im Jahr zuvor.
Doch welche Schulformen sind besonders betroffen? Und warum ist das Problem an Gymnasien deutlich geringer?
Schulpflicht in Bayern: Klare Regeln, klare Konsequenzen
In Bayern gilt die gesetzliche Schulpflicht. Unentschuldigtes Fehlen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Zuständig für die Einleitung entsprechender Verfahren in München ist das Kreisverwaltungsreferat.
Die aktuellen Zahlen machen deutlich:
2.844 Bußgeldverfahren im vergangenen Jahr
Anstieg um 100 Fälle im Vergleich zum Vorjahr
Schwerpunkt bei Berufsschulen und Mittelschulen
Kaum Verfahren an Gymnasien
Besonders betroffen: Berufsschulen und Mittelschulen
An Münchens Berufsschulen wird besonders häufig geschwänzt.
Im Vergleich dazu wird an Münchner Gymnasien kaum geschwänzt. Das bedeutet jedoch nicht, dass es dort gar keine Fehlzeiten gibt – sie sind lediglich seltener bußgeldrelevant.