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München beendet Wasserspar-Pflicht zum 1. August

In München gelten ab sofort strengere Regeln für die Wassernutzung. Wegen des deutlich gestiegenen Wasserverbrauchs und der anhaltenden Trockenheit hat die Landeshauptstadt eine Allgemeinverfügung erlassen. Damit sind unter anderem das Bewässern von Rasenflächen, das Befüllen privater Pools oder das Waschen von Autos zu Hause verboten.

Die neuen Vorschriften gelten zunächst bis zum 1. August 2026. Bei anhaltender Trockenheit können sie verlängert werden.

Update vom 24.07.2026:

Wasserspar-Pflicht in München endet trotz anhaltender Hitze

Das Wassersparen wird in München wieder freiwillig. Da zum Start der Sommerferien mit einem weiteren Rückgang des Wasserverbrauchs gerechnet wird, verlängert die Stadt die Mitte Juli eingeführte Spar-Verordnung nicht. Trotz der positiven Entwicklung bittet die Stadt die Münchnerinnen und Münchner weiterhin darum, verantwortungsvoll mit Trinkwasser umzugehen.

Vom 24.07.2026:

Stadt will mit Brunnen Millionen Liter Wasser sparen

Im Rahmen der Wassersparmaßnahmen plant die Stadt München weitere Schritte: 30 Brunnen mit Umwälzpumpe sollen künftig mit Zeitschaltuhren ausgestattet werden. Dazu gehört auch der Fischbrunnen am Marienplatz.

Durch die Maßnahme könnten nach Angaben der Stadt rund 250 Millionen Liter Wasser pro Jahr eingespart werden. Die Stadt setzt damit neben den bestehenden Wasserverboten auf zusätzliche Möglichkeiten, den Wasserverbrauch nachhaltig zu senken.

Vom 21.07.2026:

Erste Woche nach Wasserverboten: Verbrauch deutlich gesunken

Eine Woche nach Inkrafttreten der Wasserspar-Regeln zieht die Stadt eine erste positive Bilanz. Nach Angaben der Stadtwerke München (SWM) ist der tägliche Wasserverbrauch von rund 400 Millionen auf etwa 320 Millionen Liter gesunken.

Ob der Rückgang auf die Wasserverbote oder die zuletzt häufigen Regenfälle zurückzuführen ist, bleibt weiterhin unklar. Die Stadt will die Entwicklung deshalb bis zum 1. August weiter beobachten.

Vom 17.07.2026:

Wasserverbrauch in München wieder gesunken

Nach den Wasserspar-Verboten ist der Wasserverbrauch in München tatsächlich zurückgegangen. Das teilen die Stadtwerke München (SWM) jetzt mit. Demnach liegt der Verbrauch inzwischen wieder im durchschnittlichen Bereich.

Eine Entwarnung gibt es allerdings noch nicht. Laut den SWM ist derzeit unklar, ob die Sparmaßnahmen der Stadt für den Rückgang verantwortlich sind oder ob der häufige Regen in den vergangenen Wochen den Wasserverbrauch sinken ließ. Die Entwicklung werde deshalb weiterhin genau beobachtet.

Vom 15.07.2026:

Das ist die Lage in den Landkreisen Dachau, Starnberg und Freising:

Landkreis Dachau: Angespannte Lage

Die Münchner Sparanordnung betrifft im Landkreis Dachau nur den Ortsteil Eschenried (Gemeinde Bergkirchen), da dieser von den Stadtwerken München mit Trinkwasser versorgt wird.

Im übrigen Landkreis gilt aktuell keine Verfügung. Dennoch ist die Lage angespannt:

  • Rund 3 von 5 oberflächennahen Messstellen weisen niedrige bis sehr niedrige Grundwasserstände auf.

  • In den tieferen Grundwasserstockwerken wurden an allen Messstellen Niedrigwasser und teils neue Tiefstwerte registriert.

  • Engpässe bei der Trinkwasserversorgung gibt es derzeit nicht.

Landkreis Starnberg: Freiwillig Wasser sparen

Auch im Landkreis Starnberg sind die Wasserstände niedrig. Das Landratsamt empfiehlt deshalb, täglich etwa einen halben Liter Wasser einzusparen und kein Wasser aus Seen, Flüssen oder Bächen zu entnehmen. Eine verpflichtende Anordnung gibt es derzeit nicht.

Landkreis Freising: Versorgung gesichert

Im Landkreis Freising sehen die Behörden aktuell keinen Anlass für Einschränkungen. Die Wasserversorgung gilt durch 10 Versorger und 17 Wasserschutzgebiete als besonders gut abgesichert. Sollte sich die Lage ändern, würde der Landkreis die Bevölkerung rechtzeitig informieren.

Vom 14.07.2026:

Warum gelten die neuen Wasserregeln?

Nach Angaben der Stadt München ist der tägliche Wasserverbrauch zuletzt wieder auf über 360 Millionen Liter gestiegen. Normalerweise liegt der Durchschnitt bei rund 300 Millionen Litern pro Tag.

Als Gründe nennt die Stadt den außergewöhnlich trockenen Winter und Frühling sowie die anhaltende Hitze. Auch angekündigte Regenfälle und Gewitter reichen laut Stadt nicht aus, um die angespannte Wassersituation nachhaltig zu entspannen.

Oberbürgermeister Dominik Krause erklärte, dass die vorhandenen Wasserressourcen derzeit stark belastet seien. Deshalb seien verpflichtende Sparmaßnahmen notwendig, damit sich die Grundwasserstände erholen können.

Diese Verbote gelten jetzt in München

Mit der Allgemeinverfügung werden mehrere Formen der Wassernutzung eingeschränkt.

Private Pools dürfen nicht mehr befüllt werden

Verboten ist die Entnahme von Wasser zum Befüllen oder Betreiben von:

  • privaten Pools

  • Badebecken

  • privaten Springbrunnen

  • Wasserspielanlagen

  • Wasserbehältern (zum Beispiel Wassertonnen), sofern sie mit Frischwasser befüllt werden

Garten bewässern nur noch eingeschränkt

Für Hausgärten, Kleingärten und Schrebergärten gelten neue Regeln:

  • Zwischen 9 Uhr und 19 Uhr dürfen Gehölze, Hecken, Beete oder Zierpflanzen nicht bewässert werden.

  • Erlaubt bleibt in diesem Zeitraum lediglich eine wassersparende Tröpfchenbewässerung.

Nicht betroffen sind unter anderem land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie Friedhöfe.

Rasen bewässern ist verboten

Rasenflächen und sonstige Grünflächen dürfen grundsätzlich nicht mehr bewässert werden, sofern sie nicht gewerblich oder öffentlich genutzt werden.

Ausgenommen sind insbesondere Sportplätze.

Auto zu Hause waschen ist untersagt

Das Waschen von Fahrzeugen außerhalb gewerblicher Waschanlagen ist verboten.

Eine Ausnahme gilt nur, wenn dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist – etwa bei Einsatzfahrzeugen.

Auch diese Wassernutzung ist verboten

Außerdem untersagt die Stadt:

  • das Befeuchten von Baustellen oder Baustraßen zur Staubvermeidung (sofern nicht behördlich vorgeschrieben)

  • das Reinigen von Terrassen, Fassaden, Straßen, Hof- und Wegflächen oder Dächern mit Wasser durch Privatpersonen

  • das Entnehmen von Wasser aus Seen, Flüssen und Gräben für die genannten Zwecke

Ausgenommen bleiben unter anderem das Schöpfen kleiner Wassermengen mit Handgefäßen, das Tränken von Vieh sowie bestimmte landwirtschaftliche Nutzungen.

Die Regeln gelten auch im Münchner Umland

Parallel zur Allgemeinverfügung der Stadt haben die Stadtwerke München (SWM) eine Wasser-Sparanordnung erlassen. Diese gilt für das gesamte Wasserversorgungsnetz der SWM und damit auch für angeschlossene Umlandgemeinden und Ortsteile.

Die SWM rufen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen dazu auf, unnötigen Wasserverbrauch vollständig zu vermeiden und den Wasserverbrauch insgesamt zu reduzieren.

Bis zu 50.000 Euro Bußgeld möglich

Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort bis zum 1. August 2026. Sollte die Trockenheit anhalten, kann sie verlängert werden.

Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz können Verstöße mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Nochmal alle Regeln im Überblick:

  • Die Entnahme von Wasser zum Befüllen und zum Betrieb von privaten Pools und sonstigen Badebecken, privaten Springbrunnen, Wasserspielanlagen, Wasserbehältern (z. B. Tonnen) und ähnlichen Einrichtungen ist verboten.

  • Die Bewässerung, das Gießen und die Beregnung von Haus- und Kleingärten oder Schrebergärten (z. B. Gehölze, Hecken, Stauden, Beete, Zierpflanzen u.ä.) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr ist verboten, soweit diese nicht einer gewerblichen oder öffentlichen Nutzung dienen. Ausgenommen von dieser zeitlichen Beschränkung ist die Bewässerung und Beregnung mit wassersparender Tröpfchenbewässerung. Ebenso sind ausgenommen land- und forstwirtschaftliche Flächen und Friedhöfe.

  • Die Bewässerung, das Gießen und die Beregnung von Rasenflächen und sonstigen Grünflächen ist verboten, soweit diese nicht einer gewerblichen oder öffentlichen Nutzung dienen. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind insbesondere Sportplätze.

  • Das Waschen von Fahrzeugen außerhalb gewerblicher Waschanlagen ist verboten, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist (z.B. Einsatzfahrzeuge).

  • Das Befeuchten von Baustraßen und Baustellen zur Verminderung von Staubentwicklung ist verboten, soweit dies nicht durch behördliche Vorgaben vorgeschrieben ist.

  • Das Abspritzen oder Bewässern (z.B. mit Hochdruckreinigern, Bürsten) von Terrassen, Wänden, Straßen, Hof- und Wegflächen, Dächern und nicht gewerblich genutzten technischen Anlagen durch Privatpersonen ist verboten.

  • Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München für die oben genannten Zwecke wird vollständig untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot ist der Gemeingebrauch nach Art. 18 BayWG (wie z.B. das Schöpfen mit Handgefäßen), die Entnahme zum Tränken von Vieh und für den Bedarf in der Landwirtschaft sowie Entnahmen, bei denen das entnommene Wasser vollständig wieder in das Gewässer zurückgeleitet wird (insbesondere thermische Nutzungen).

14.07.2026

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