Airbnb-Urteil: Daten müssen an die Stadt weitergegeben werden

13.12.2018, 09:12

Wer seine Wohnung hier in München länger als 8 Wochen im Jahr über Airbnb vermietet und keine Genehmigung für eine Ferienwohnung hat, der bekommt vielleicht bald von der Stadt zu hören. Airbnb muss nämlich zahlreiche Daten von Anbietern an die Stadt weitergeben. Das hat das Verwaltungsgericht am Vormittag verkündet. Die Stadt fordert die Namen und Adressen von Gastgebern für den Zeitraum von Januar 2017 bis Juli 2018 – und beruft sich dabei auf das Zweckentfremdungsverbot. An dem Urteil könnten sich andere Städte orientieren. Airbnb kann noch in Berufung gehen.

 

J.Grindinger

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