Listerien: Biometzger startet großen Rückruf in München

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Eine Bio-Metzgerei aus dem Landkreis Freising warnt jetzt vor dem Verzehr ihrer Produkte. Der Grund: In vielen Fleisch- und Wurstwaren wurden Listerien festgestellt. 

Langenbach - Im Rahmen einer Routinekontrolle wurden überhöhte Mengen an Listerien festgestellt. Deshalb werden jetzt zahlreiche Fleisch- und Wurstwaren zurückgerufen. Laut dem Unternehmen aus Freising sind von dem Rückruf auch Biomärkte in München und Umgebung betroffen. 

Bei der Routinekontrolle ist in einer geschnittenen und verpackten Gelbwurst mit dem MHD 16.01.2020 eine erhöhte Menge an Listerien festgestellt worden. Vorsorglich wird fast das komplette Sortiment des Betriebs zurückgerufen. Wo genau sich im Betrieb der Infektionsherd befindet, war zunächst nicht klar. 

Die Produkte der Tagwerk Bio Metzgerei sind auch in Biomärkten in München sowie in den Landkreisen MünchenLandshut, Freising, Erding und Mühldorf verkauft worden. Das teilte das Unternehmen am Freitagabend mit. 

Einige wenige Produkte nicht betroffen

Einige wenige Produkte des Unternehmens sind nicht vom Rückruf betroffen. Dazu gehören laut Angaben: „Fleisch, Ganze Salamistangen, Polnische, Pfefferknacker, Chiliknacker und Rinderchiliknacker“, außerdem „Aufschnittwurst als Mini oder ganze Stange im Kunstdarm und Pressack im Kunstdarm“.

Wegen der festgestellten Listerien wird der gesamte Betrieb am Wochenende einer Grundreinigung unterzogen. Anschließend soll erneut getestet werden, ob sich die festgestellten Keime weiterhin nachweisen lassen. „Erst wenn einwandfrei feststeht, dass keine Listerien mehr vorhanden sind, werden wir mit der Neuproduktion starten“, erklärt das Unternehmen in der Mitteilung. 

Erkankung durch Listerien verläuft wie grippale Infektion

Bei den meisten Menschen verläuft eine Erkrankung durch Listerien in Form einer grippalen Infektion, die einer Magen-Darm-Infektion ähnelt. Bei Risikogruppen, wie beispielsweise älteren oder abwehrgeschwächten Menschen, Schwangeren oder Kindern, kann der Verzehr jedoch lebensgefährlich werden. 

Kunden können die Wurst- und Schinkenprodukte gegen Erstattung des Kaufpreises zur Verkaufsstelle zurückbringen.