Rückkehrer aus Risikogebieten sollen sich verpflichtend auf Covid-19 testen lassen

Wie das abläuft und welche Länder Risikogebiet sind:

Die Urlaubssaison ist angebrochen und das Wetter in Deutschland ist wechselhaft. Viele Deutsche fragen sich deshalb, wohin sie in Zeiten der Coronavirus-Pandemie reisen können. Kompliziert wird es vor allem, wenn es um einen Urlaub außerhalb der EU geht. Denn für alle, die aus Risikogebieten heimkehren, wird der Corona-Test nun verpflichtend. 

 

Beschluss vom heutigen Dienstag: 

Drei Schwerpunkte in Bezug auf Tests:

  1. Landwirtschaft und Erntehelfer
    • verstärkte Kontrollen und Testungen der Arbeiter
  2. Bereich Urlaubs-Heimkehrer
    • Auch die angekündigten Tests von Urlaubsrückkehrern an Flughäfen (München, Nürnberg, Memmingen), Autobahnen sowie Bahnhöfen (München und Nürnberg) hat das Kabinett laut Herrmann beschlossen. Die Tests an Flughäfen sollen bei einer Rückkehr aus Risikogebieten verpflichtend sein, an Autobahnen und Bahnhöfen vorerst freiwillig. *
  3. Gemeinschaftsunterkünfte und Asyl
    • bei Verlegungen von Personen wird getestet, oder auch wenn es einen Anlass bei einzelnen Bewohnern gibt. Dann werden alle in der Gemeinschaft mehrfach getestet.

 

Die Kontaktbeschränkungen und weiteren Einschränkungen wegen Corona werden nach Angaben des Staatskanzleichefs um zwei weitere Wochen verlängert: Sie gelten also bis mindestens 16. August.

*Testzentren für Reiserückehrer

Das Infektionsgeschehen in einigen Ländern ist weiterhin besorgniserregend. Insbesondere Bilder aus beliebten Reisezielen, die Urlauber ohne die unabdingbare Einhaltung der Abstands- und Hygieneangebote zeigen, stimmen sorgenvoll. Das lässt befürchten, dass aus dem Sommerurlaub eine Vielzahl von Urlaubern infiziert nach Bayern zurückkehrt. Die Bayerische Staatsregierung will Infektionen bei Reiserückkehrern schnell erkennen und verhindern, dass Infektionsketten in Bayern ausgelöst werden. Der Schutz der Bevölkerung steht hier an oberster Stelle. Neben der bereits bestehenden Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten ist deshalb eine massive Ausweitung der Testungen notwendig. Es soll ein attraktives, kostenloses Testangebot für Reiserückkehrer an den bayerischen Flughäfen, bayerischen Autobahngrenzübergängen und den Hauptbahnhöfen München und Nürnberg entstehen. Das Testangebot umfasst Ankommende aus Risikogebieten ebenso wie aus Nicht-Risikogebieten. Diese Testzentren werden entsprechend eingesetzt, wenn der Bund die angekündigte Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten einführt.

Die Staatsregierung hat bereits begonnen an den Flughäfen München und Nürnberg vorläufige Testzentren einzurichten. Bis zum 30.07.2020 soll auch am Flughafen Memmingen ein Testzentrum die Arbeit aufnehmen. Mit dem Betrieb der Testzentren sollen externe Betreiber beauftragt werden. Das reguläre Testangebot soll täglich von 5 Uhr bis 23 Uhr und auch am Wochenende zur Verfügung stehen.

Um möglichst viele Infizierte bei der Rückkehr nach Bayern zu identifizieren, sollen zudem Kontrollen an den großen Grenzübergängen nach Österreich stattfinden. Die Testzentren werden an den nächstgelegenen Rastanlagen Hochfelln-Nord (A8), Heuberg (A93) (dauerhaft ab 07.08.2020, bis dahin übergangsweise Inntal-Ost) und Donautal-Ost (A3) eingerichtet. Die Testzentren in den Hauptbahnhöfen Nürnberg und München sollen bis 07.08.2020 einsatzbereit sein. Die Testzentren sollen ebenfalls von externen Betreibern betreut werden.

Das Verkehrsministerium wird unverzüglich in Verhandlungen mit dem Bund bzw. der Deutschen Bahn AG treten und die Voraussetzungen für die Bereitstellung der notwendigen Flächen sowie die Beschilderung und Verkehrsleitung schaffen. Das Innenministerium wird mit den freiwilligen Hilfsorganisationen bzw. dem THW den vorläufigen Betrieb von Testzentren nachgelagert zu den drei Grenzübergängen und den Hauptbahnhöfen in München und Nürnberg verhandeln und beauftragen. Ziel ist eine Inbetriebnahme der vorläufigen Testzentren am 30.07.2020.

Die Kosten übernimmt der Freistaat Bayern, soweit sie nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Zudem sollen im Bahn- und Straßenverkehr aus Risikogebieten Stichprobenkontrollen der Reisenden durchgeführt werden, um die Einreisebestimmungen durchzusetzen. Der Bund wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Bahnverkehr und auf den Bahnhöfen wirksam kontrolliert und durchgesetzt wird.

 

Diese Urlaubsländer gelten aktuell als Risikogebiet:

HIER findet ihr die aktuelle Überischt vom Auswertigen Amt, die Zeigt, welche Länder als Corona-Risikogebiete gelten.

Auf der Internetseite werden unter der Kategorie „Sicher Reisen“ tagesaktuelle Hinweise zu den jeweiligen Reiseländern bereitgestellt.

 

Darf man in ein Risikoland reisen?

 

Da eine Reisewarnung kein Reiseverbot darstellt, darf man auch hier hin reisen. Das Auswärtige Amt rät trotzdem aufgrund der aktuellen Lage von Reisen in diese Länder ab. Reist man in die genannten Länder, kann es passieren, dass man seinen Reiseversicherungsschutz  verliert. Das heißt, dass man im Falle einer Corona Infektion nicht auf einen kostenlosen Rücktransport hoffen kann. 

Zudem gilt bei der Rückkehr aus einem Corona-Risikoland eine 14-tägige Quarantänepflicht.