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Händler starten den Verkauf von Böllern und Raketen

29.12.2025, 03:12

Es geht wieder los mit dem Verkauf von Raketen und Böllern für den Jahreswechsel. Pyrotechnik für Silvester darf ab Ladenöffnung verkauft werden. Auch Onlineshops dürfen vorab bestellte Böllerware an den letzten drei Werktagen des Jahres an die Haustüren liefern lassen.

Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) rechnet gegenüber dem Vorjahr mit 10 bis 15 Prozent mehr Ware im Handel. 2024 verzeichnete die Branche nach eigenen Angaben einen Umsatz von 197 Millionen Euro (2023: 180 Millionen). Sie hofft, diesen Wert leicht zu steigern.

Die Böller-Branche sieht eine gestiegene Nachfrage nach «visuell effektvollem Leuchtfeuerwerk, vor allem nach Verbundfeuerwerken bzw. Feuerwerksbatterien». Diese Produkte machten mittlerweile mehr als 50 Prozent des Branchenumsatzes aus.

«Ist eine Minderheit, die böllert»

Gut jeder fünfte Bundesbürger (22 Prozent) will laut einer neuen Umfrage des TÜV-Verbands zum Jahreswechsel privates Feuerwerk zünden. Dagegen wollen drei Viertel (74 Prozent) zu Silvester auf pyrotechnische Artikel wie Raketen, Fontänen oder Böller verzichten. «Es ist eine Minderheit, die zu Silvester privat böllert, Raketen abschießt oder andere Feuerwerkskörper zündet», betont Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands.

Laut der repräsentativen Umfrage sind es vor allem jüngere Menschen, die an Silvester Feuerwerk abbrennen: 43 Prozent der 18- bis 29-Jährigen und 39 Prozent im Alter von 30 bis 39 Jahren. Weiter hat das Meinungsforschungsinstitut Civey ermittelt: In der Altersgruppe 40 bis 49 Jahre böllern 29 Prozent, unter den 50- bis 64-Jährigen 21 Prozent und in der Generation 65plus nur noch 10 Prozent.

Was Böller-Gegner sagen

Ärztevertreter, Polizisten, das Deutsche Kinderhilfswerk, Umwelt- und Tierschützer sowie weitere Organisationen fordern ein generelles Anwendungsverbot für Böller und Raketen. Unter anderem verwies der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, auf schwere Verletzungen, die zahlreiche Menschen jedes Jahr durch explodierende Feuerwerkskörper erlitten, und volle Notaufnahmen in den Krankenhäusern. Die Innenminister von Bund und Ländern konnten sich zuletzt aber nicht auf ein Verbot von privatem Feuerwerk einigen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnte vor zu wenig Einsatzkräften an Silvester und forderte mehr Böllerverbote und Schutzzonen in Städten. Einsatzkräfte befürchten, dass Kollegen im Dienst erneut mit Böllern angegriffen werden könnten. «Zunehmend sind Menschen übermütig und verwenden legale Gegenstände wie Böller oder Raketen unsachgemäß», sagte der GdP-Vorsitzende Jochen Kopelke der Deutschen Presse-Agentur.

Der GdP-Chef für den Bereich Bundespolizei, Andreas Roßkopf, warnte mögliche Krawallmacher: «Wir sind gut vorbereitet und werden durchgreifen», sagte Roßkopf der «Rheinischen Post». Angesichts der negativen Erfahrungen aus den Vorjahren stelle auch die Bundespolizei einen erhöhten Kräfteansatz für Silvester zusammen. «Insbesondere an den großen Bahnhöfen wie München, Berlin, Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg oder Hannover», erklärte Roßkopf.

Immer wieder verletzen sich Menschen beim Umgang mit Pyrotechnik schwer - teils sogar tödlich. Leichtsinn mit Feuerwerk kostete in der vergangenen Silvesternacht in Deutschland fünf Männer das Leben. Zahlreiche Menschen erlitten teils schwere Verletzungen. Besonders verheerende Wirkung hatten selbstgebaute Sprengsätze und illegale Kugelbomben.

Was erlaubt ist 

Das Abbrennen von Feuerwerk ist grundsätzlich nur an Silvester und Neujahr erlaubt. In vielen Städten gilt zusätzlich die zeitliche Einschränkung, dass an Silvester erst ab 18.00 Uhr bis zum Neujahrsmorgen um 07.00 Uhr geböllert werden darf. Laut Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden generell verboten.

Feuerwerkskörper der Kategorie F2 - klassisches Silvesterfeuerwerk wie Raketen, Böller und Batterien - dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft und nur von diesen abgebrannt werden. Kleinstfeuerwerk wie Knallerbsen, Bodenwirbel oder Wunderkerzen dürfen auch von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren benutzt werden.

Was Experten raten

Die Experten des TÜV empfehlen u.a., nur altersgerechte Produkte zu verwenden und Kinder nie unbeaufsichtigt böllern zu lassen, auf Handschuhe beim Zünden zu verzichten, lange Streichhölzer zu verwenden, Feuerwerk nie in der Hand zu zünden und niemals auf Menschen oder Tiere zu zielen.

Außerdem sollten nur zugelassene Produkte verwendet werden: Geprüfte Feuerwerkskörper tragen das CE -Zeichen und eine BAM-Prüfnummer, «illegale, manipulierte oder selbstgebaute Raketen und Böller sind lebensgefährlich».

Auch der Präsident der Generalzolldirektion, Armin Rolfink, warnt vor der Verwendung illegalen Feuerwerks: «Die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper aus dem Ausland ist verboten und führt zur Einleitung eines Strafverfahrens gegen die verantwortliche Person», sagte Rolfink dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). «Damit der Jahreswechsel für alle sicher bleibt, kann ich nur eindringlich davor warnen, Feuerwerk unbekannter Herkunft oder ohne das CE-Kennzeichen zu kaufen.» 2024 stellte der Zoll nach eigenen Angaben mehr als sieben Tonnen nicht zugelassener Pyrotechnik sicher.

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