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Block-Prozess: Hanning nicht mehr als Zeuge geladen
Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning, ist nicht mehr als Zeuge im Prozess um die Entführung der Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block geladen. Nach seiner Ankündigung, von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, hob die Kammer am Landgericht Hamburg die Ladung für diesen Mittwoch auf, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Hannings Anwalt hatte dem Landgericht mitgeteilt, dass sein Mandant sich endgültig entschieden habe, von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, und darum gebeten, seine Abladung zu verfügen. Jeder Zeuge darf die Aussage vor Gericht verweigern, wenn er durch die Beantwortung der Fragen riskieren würde, selbst wegen einer Straftat verfolgt zu werden.
In dem Prozess geht es um die Entführung der Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus der Obhut ihres Vaters in Dänemark zur Mutter nach Deutschland. Block ist angeklagt, diesen Auftrag nach einem jahrelangen Sorgerechtsstreit erteilt zu haben - sie bestreitet das.
Ermittlungen zu Vorfall im Jahr 2022
Gut ein Jahr vor der Rückholaktion der Kinder soll es bereits einen gescheiterten Entführungsversuch gegeben haben. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte Mitte September mitgeteilt, dass sie wegen des Vorfalls im Jahr 2022 gegen August Hanning ermittelt. Die Ermittlungen dauern weiter an.
Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes und ein pensionierter Beamter des Landeskriminalamts (LKA) Hamburg sehen im Verdacht, als Verantwortliche einer Sicherheitsfirma einen Auftrag von Christina Block zur Kindesentziehung angenommen zu haben, wie die Behörde vor gut einem Monat mitteilte. Für den Auftrag sollen mehr als 100.000 Euro gezahlt worden sein.
Die beiden Beschuldigten gehören aber nicht zu den Angeklagten im aktuellen Block-Prozess. Hannings Verteidiger Leon Kruse hatte dazu erklärt: «Die gegen ihn erhobenen falschen Vorwürfe weist mein Mandant entschieden zurück.»
Beschlagnahme sichergestellter Handys und Dateien
Die Strafkammer fasste nach Angaben der Gerichtssprecherin einen weiteren wichtigen Beschluss: Sie ordnete die Beschlagnahme von IT-Asservaten - also von Handys und Dateien - und weiterer Gegenstände an. Damit ist es nach Ansicht der Kammer erlaubt, die Dateien und Gegenstände als Beweismittel im Prozess zu nutzen.
Die fehlende Beschlagnahmeanordnung hat in den vergangenen Prozesstagen immer wieder für Streit gesorgt. Die Verteidigung war überzeugt, dass Fragen zu nicht offiziell beschlagnahmten Dateien unzulässig sind. Die Polizei hatte kurz nach der Entführung der Kinder mehrere Handys von Christina Block sichergestellt. Eine formale Beschlagnahme war jedoch unterblieben.