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Bauprojekt in Sendling gestoppt: Gericht schützt Bäume vor Fällung
In einem aktuellen Streit um ein Bauvorhaben im Münchner Stadtteil Sendling hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Beschluss getroffen. Fünf große Bäume, die einem Neubau weichen sollten, dürfen vorerst nicht gefällt werden. Der Bau von drei geplanten "Townhäusern" wurde vorläufig gestoppt.
Kein Kahlschlag vor finalem Urteil
Die Stadt München hatte bereits eine Genehmigung für das Bauprojekt erteilt. Im Zuge dessen sollten fünf alte Bäume in einem Innenhof an der Lindenschmitstraße 25 gefällt werden, um Platz für drei moderne Wohnhäuser zu schaffen. Doch nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen vorläufigen Baustopp verhängt.
Und zwar, weil die Gefahr besteht, dass die Bäume bereits vor Abschluss des Gerichtsverfahrens gefällt werden und damit vollendete Tatsachen geschaffen würden, bevor das Gericht eine endgültige Entscheidung treffen kann. Das soll mit dem vorläufigen Baustopp verhindert werden.
Die betroffenen Bäume, darunter mehrere Altbäume mit großem Kronenumfang, bieten Lebensraum für Vögel, Insekten und Kleintiere und tragen wesentlich zum Mikroklima im urbanen Raum bei. Insbesondere das Stadtklima ist ein zentrales Argument der Kritikerinnen und Kritiker des Bauvorhabens.
Anwohner und Umweltgruppen begrüßen Entscheidung
Anwohnerinitiativen und Umweltverbände hatten bereits seit Monaten gegen das Bauvorhaben protestiert. Ihrer Meinung nach gehe es bei dem Projekt nicht nur um den Verlust von Grün, sondern auch um eine bedenkliche Verdichtung im ohnehin schon eng bebauten Stadtteil.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs wird daher vielerorts als Erfolg gefeiert, zumindest als Teilerfolg. Denn es handelt sich bisher nur um einen vorläufigen Baustopp. Eine endgültige gerichtliche Entscheidung steht noch aus.