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Dritte Startbahn am Flughafen München: Freising zieht vor Bundesverfassungsgericht
Der Streit um die dritte Startbahn am Flughafen München geht in die nächste juristische Runde. Die Stadt und der Landkreis Freising ziehen gemeinsam vor das Bundesverfassungsgericht. Sie haben einen Rechtsanwalt damit beauftragt, Verfassungsbeschwerde gegen das umstrittene Ausbauprojekt einzulegen.
Streit um dritte Startbahn geht weiter
Zuvor waren die Gegner der dritten Startbahn vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Das Gericht hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision zurückgewiesen. Damit bleibt das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs rechtskräftig.
Im Mittelpunkt des bisherigen Verfahrens stand die Frage, ob das Baurecht für die dritte Start- und Landebahn weiterhin gültig ist. Stadt und Landkreis Freising hatten die Auffassung vertreten, dass der Planfeststellungsbeschluss nach Ablauf einer gesetzlichen Zehn-Jahres-Frist außer Kraft getreten sei, weil das Projekt bislang nicht ausreichend umgesetzt wurde.
Die Gerichte folgten dieser Argumentation nicht. Unter anderem wurden bereits erfolgter Grunderwerb sowie verschiedene Bau- und Ausgleichsmaßnahmen als ausreichender Beginn der Umsetzung des Gesamtprojekts gewertet.
Entscheidung frühestens 2027 erwartet
Stadt und Landkreis Freising wollen nun mit der Verfassungsbeschwerde ihre rechtlichen Möglichkeiten gegen die dritte Startbahn weiter ausschöpfen. Wann das Bundesverfassungsgericht darüber entscheidet, ist noch offen. Eine Entscheidung wird frühestens im kommenden Jahr erwartet.