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Keine Lockerungen - mehr Einschränkungen: So sieht der Plan für den Herbst aus
Erstmals seit Juni haben heute die Ministerpräsidenten der Länder mit Kanzlerin Angela Merkel über eine Neuausrichtung der Corona-Strategie beraten. Das sind die Ergebnisse:
Private Feiern
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Für Feiern im privaten Bereich gilt in Bayern weiterhin eine Obergrenze von 100 Personen in geschlossenen Räumen und von 200 Personen im Außenbereich.
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Auf eine maximale Teilnehmerzahl von 25 Personen, wie es zunächst vorgeschlagen wurde, konnten sich Bund und Länder nicht final einigen.
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Die Bürger werden gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten nötig und vertretbar seien
 
Großveranstaltungen
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Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals oder Dorf- und Schützenfeste sind bis mindestens 31. Dezember 2020 verboten
 
Weihnachtsmärkte & Fasching/Karnveal
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Kanzlerin Angela Merkel will erst später über die Zulassung von Karnevalsveranstaltungen und Weihnachtsmärkten in der Corona-Pandemie entscheiden. Das werde und müsse heute nicht entschieden werden, sagte Merkel am Donnerstag.
 
Teststrategie der Reise-Rückkehrer nach der Sommerreisesaison
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Nach den Sommerferien (15. September) gibt es keine kostenlosen Corona-Tests mehr für Reisende aus Nicht-Risikogebieten
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Keine verpflichtenden Tests mehr für Reisende aus Risikogebieten
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Reiserückkehrer aus Risikogebieten sollen eine Corona-Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr beenden können
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Die Regelung soll möglichst ab dem 1. Oktober 2020 gelten
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Geprüft wird auch, ob Reiserückkehrer aus Risikogebieten ihren Test selbst zahlen müssen
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EIne Rechtsänderung wird angestrebt. Es soll keine Entschädigung mehr für den Einkommensausfall geben, sofern jemand in ein vorab ausgewiesenes Risikogebiet reist
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Tests sollen weiterhin ausgebaut werden
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Grenzkontrollen zu Deutschland sollen in den nächsten Wochen beibehalten werden
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Digitalen Einreisekarten sollen erstellt werden
 
Bußgeld bei Verstößen gegen die Maskenpflicht
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Alle Bundesländer (außer Sachsen Anhalt) Mindestens 50 € Bußgeld sind fällig für Maskenverweigerer
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Verkehrsminister sollen prüfen, ob das Bußgeld als Beförderungsendgelt erhoben werden kann – so wird verhindert, dass weitere Kapazitäten der Polizei beansprucht werden, da Bahnmitarbeiter dieses Geld erheben dürfen
 
Sonstiges
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Mehr bezahlte Krankentage (5 Tage) für Eltern bei erkrankten Kindern