Rückkehrer aus Risikogebieten: Doch kein Urlaub nötig für die Quarantäne

 

Das Gesundheitsministerium hat klar gestellt, dass Arbeitnehmer, die in Quarantäne müssen, keinen Verdienstausfall und auch keinen Urlaub nehmen müssen. 

Laut Infektionsschutzgesetz darf die Quarantäne keinen Nachteil für Arbeitnehmer darstellen, das bedeutet, dass weder ein Verdienstausfall noch ein Urlaub beantragt werden muss. Diese Regelung gilt sogar für Urlauber, die bereits vor Abreise wissen, dass die Urlaubsregion ein Risikogebiet ist.

Wer übernimmt die Kosten?

Für die Kosten kommt der Staat auf, dass soll durch Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes gedeckt werden.