Gutscheine statt Geld zurück: Das ist die neue Regelung bei Corona-Absagen von Events

Viele stehen vor dem gleichen Problem. Sie haben Tickets für Shows und Konzerte gekauft, die nun wegen des Cronona-Virus nicht stattfinden werden. Was passiert mit den Tickets bzw. mit dem dafür ausgegebenen Geld? Der Bundestag hat am Donnerstag nun darüber entschieden und eine Regelung festgelegt: 

Um die Veranstalter vor Finanznöten durch massenhafte Rückzahlungen zu bewahren, bekommen Kunden für ihren Kauf einen Gutschein, aber kein Geld zurück. 

Von dieser Regelung betroffen sind alle Veranstaltungen, dessen Tickets vor dem 8. März gekauft worden sind. Es gibt aber auch Ausnahmen: Ticket-Käufer sollen eine Auszahlung verlangen können, wenn ein Gutschein wegen persönlicher Lebensverhältnisse unzumutbar ist. Außerdem sollen sie ihr Geld zurück bekommen, wenn sie den Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 einlösen können. 

Bei dem Austellen der Gutscheine dürfen keine Kosten für das Zusenden etc. berechnet werden. Die Gutscheine können dann entweder für eine Nachholveranstaltung oder eine andere Veranstaltung eingelöst werden. Es ist aber dennoch möglich, dass Ticketinhaber ihn nicht einlösen, weil ihnen beispielsweise ein Nachholtermin nicht passt oder sie an dem Besuch kein Interesse mehr haben. Dann können sie nach dem 31. Dezember 2021 das Auszahlen des Gutscheinwerts fordern.

Verbraucherzentrale kritisert den Beschluss

Laut der Verbraucherzentrale können und sollen die Gutscheine akzeptiert werden, um besonders hart von der Krise getroffene Anbieter und Künstler zu unterstützen. Dies soll aber auf einer freiwilligen Basis geschehen. Auf der Webseite der Verbraucherschutzzentrale gibt es Musterbriefe, mit denen Ticketkäufer Erstattungsansprüche für nicht erbrachte Leistungen fordern können. 

 

15.05.2020