Ab Freitag müssen in der Gastronomie keine Kontaktdaten mehr angegeben werden

Das bayerische Kabinett hat soeben beschlossen, dass ab Freitag keine Kontaktdaten mehr in der Gastronomie abgegeben werden müssen.

Kontaktdaten müssen demnach nur noch in Schwerpunktbereichen «mit hohem Risiko von Mehrfachansteckungen (Spreading)» erfasst werden. Dazu zählen laut Kabinettsbeschluss alle geschlossenen Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen, Clubs, Diskotheken, Bordelle «und vergleichbare Freizeiteinrichtungen» sowie gastronomische Angebote mit Tanzmusik. Auch bei körpernahen Dienstleistungen und in Gemeinschaftsunterkünften (etwa Schlafsäle in Jugendherbergen oder Berghütten) müssen Kontakte noch erfasst werden.