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Hier gilt das Böllerverbot in München
Zum Jahreswechsel 2025/2026 gelten in München bestimmte Regeln für Feuerwerk und Pyrotechnik. In der Altstadt, einschließlich Marienplatz, Stachus und Viktualienmarkt, dürfen zwischen 31. Dezember 2025, 21 Uhr, und 1. Januar 2026, 2 Uhr, keine Feuerwerkskörper mitgeführt oder gezündet werden.
Wunderkerzen und Tischfeuerwerk der Kategorie F1 sind erlaubt. Anwohner*innen dürfen Pyrotechnik in ihre Wohnung oder aus ihrer Wohnung in Bereiche außerhalb der Verbotszone transportieren.
Verbotszonen in der Münchner Altstadt
Marienplatz: bis Nr. 15 (Ostseite), Viktualienmarkt Hausnummer 2
Rindermarkt: bis Hausnummer 5
Rosenstraße: bis Ecke Fürstenfelder Straße und Rindermarkt
Kaufingerstraße & Neuhauser Straße: bis Karlsplatz (Stachus) inklusive Stichstraßen
Karlsplatz (Stachus): westlich bis Gehweg Sonnenstraße
Weinstraße: bis Ecke Maffeistraße und Schrammerstraße
Dienerstraße: bis Ecke Hofgraben und Schrammerstraße
Böllerverbot innerhalb des Mittleren Rings
Am 31. Dezember 2025 und 1. Januar 2026 gilt ganztägig ein Böllerverbot in der Umweltzone des Mittleren Rings. Pyrotechnische Artikel der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung (Böller, Silvesterknaller) dürfen nicht gezündet werden. Raketen, Batterien und Fontänen sind erlaubt.

Neuer Schutzbereich Tierpark Hellabrunn
Erstmals gilt ein Feuerwerksverbot im näheren Umgriff des Tierparks Hellabrunn, um die Tiere zu schützen und internationale Zucht- und Erhaltungsprogramme zu sichern. Die Verbotszone umfasst die Tierpark-Anlagen sowie eine Schutzzone mit klar definierten Grenzlinien im Norden, Osten, Süden und Westen.

Weitere Hinweise
Englischer Garten, Residenz und Nymphenburg: Die Bayerische Schlösserverwaltung bittet, keine Pyrotechnik abzufeuern, um Brandgefahr zu vermeiden. Teilbereiche des Nymphenburger Schlossparks sind gesperrt.
Verstöße gegen die Verbote werden mit Bußgeldern geahndet. Die Polizei kontrolliert die Einhaltung.
Die Landeshauptstadt München appelliert an die Bevölkerung, verantwortungsvoll mit privatem Feuerwerk umzugehen.
Grafiken: Landeshauptstadt München
30.12.2025