Das sind die Corona-Regeln für Kinder während der Ferien

Ein paar von euch verreisen während der Weihnachtsferien, die meisten bleiben aber natürlich in München und der Region.

Wie ist es eigentlich mit den Schulkindern während der Weihnachtsferien? Gelten die noch als getestet oder nicht?

Tatsächlich ist es deutlich komplizierter als bisher! Unsere München-Reporter fassen für euch die neuen Regelungen während der Weihnachtsferien zusammen:

 

Im ÖPNV – bei Fahrten mit der S-, U-Bahn, Bus oder Tram

ALLE Schulkinder, die noch ungeimpft oder nicht vollständig geimpft sind, MÜSSEN sich vor einer Fahrt in den Weihnachtsferien testen lassen. Die bisherige Regelung gilt jetzt nicht!

 

Im Einzelhandel

Alle ungeimpften bzw. nicht vollständig geimpften Kids ab 12 Jahren und 3 Monaten müssen sich testen lassen. Alle Kinder unter 12 Jahren brauchen hingegen keinen Corona-Test.

 

In Restaurants & Gaststätten

Grundsätzlich gilt die 2G-Regel - drinnen wie draußen: Zutritt haben ausschließlich Geimpfte und Genesene.
Übergangsweise wird in den meisten Lokalen eine Ausnahmeregelung für minderjährigen Schüler'innen gewährt. 
Ist das Kind unter 12 Jahren und 3 Monaten muss es nichts nachweisen und darf so mit ins Lokal! 

 

Tierpark

Für den Tierpark Hellabrunn gilt: unter 12 Jahren einfach kommen – über 12 Jahren hingegen gibt es für Ungeimpfte KEINEN Einlass.

 

Im Hallenbad

Im Schwimmbad gelten alle Schulkinder unter 18 Jahren auch während der Ferien als getestet.

 

Quellenangabe: 

Restaurants und Gaststätten - Dehoga Bayern (Hotel- und Gaststättenverband) 

Schwimmbäder - SWM München 

ÖPNV - MVV 

Zoo - Tierpark Hellabrunn 

 

21.12.21