Maskenpflicht, Bierpreise, Verbandskästen & Co: Wichtige Neuerungen ab Februar

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Ab Februar 2023 wird sich bei uns in München und der Region das ein oder andere im Alltag ändern. Von den steigenden Bierpreisen oder der Änderung des Verbandskastens im Auto - wir haben für euch das Wichtigste zusammengefasst. 

 

Stufenweise Diesel-Fahrverbot am Mittleren Ring

  • Die Umweltzone am Mittleren Ring wird ausgeweitet.

  • Die erste Stufe des Diesel-Fahrverbots tritt am 01.02.2023 in Kraft. 

  • Rund 70.000 Münchner und Münchnerinnen sind betroffen, da Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 und niedriger nicht mehr einfahren dürfen.

  • Einzelausnahmen zum Diesel-Fahrverbot für besondere Fahrtzwecke können ab sofort im Kreisverwaltungsreferat beantragt werden.

 

Maskenpflicht im Fernverkehr fällt weg 

  • Ab Anfang Februar fällt die Maskenpflicht deutschlandweit in den öffentlichen Verkehrsmitteln und im Fernverkehr.  

  • Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach begründet dies mit der aktuellen Pandemielage. Man zähle auf die Eigenverantwortlichkeit und auf das freiwillige Tragen der Maske. 

 

Bier wird ab Februar 2023 teurer

  • Folgende Biermarken erhöhen ab Februar 2023 die Preise: Warsteiner, Herforder, König Ludwig, Frankenheim, Kaltenberg, Paderborner und Isenbeck.

 

Neue Norm für Autoverbandskästen 

  • Ab 01.02. gilt eine neue DIN-Norm: 13164:22 für Verbandskästen in Autos: Zusätzlich muss die Ausstattung zwei Gesichtsmasken beinhalten.

  • Ein Dreieckstuch und ein Verbandstuch muss nicht mehr mitgeführt werden.

  • Ein neuer Verbandskasten muss aber nicht gekauft werden, der vorhandene kann einfach nach den neuen Vorschriften erweitert werden.

 

"Wind-an-Land"-Gesetz beschleunigt Windkraftausbau

  • Bis 2030 will die Bundesregierung den Strom aus erneuerbaren Energien verdoppeln.

  • Das dafür beschlossene "Wind-an-Land"-Gesetz tritt im Februar 2023 in Kraft.

  • Ziel ist es, den Ausbau von Windkrafträdern zu beschleunigen. 

  • Mindestabstandsregeln werden neu verhandelt und das Genehmigungsverfahren soll beschleunigt werden.

 

Neuerung der Strom- und Gaspreise ab März 2023

  • Die Energiepreisbremse wirkt ab März 2023

  • Rückwirkend werden Januar und Februar 2023 gedeckelt, allerdings erst ab März ausgezahlt bzw. verrechnet.

  • Die Preisbremse liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde, Gas bei 12 Cent pro Kilowattstunde, für Fernwärme bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde.

 

Energiesparlampen dürfen nicht mehr hergestellt werden 

  • Die Bundesregierung schafft die Energiesparlampen ab Februar ab. Grund dafür sind die gesundheitsschädlichen und umweltschädlichen Faktoren

  • Reststände dürfen noch verkauft werden, die Produktion wird aber eingestellt.

  • Eine Alternative stellen die LED-Lampen dar, die weniger gesundheitsschädlich sind und noch weniger Strom brauchen 

 

 

29.01.2023