Neues Wahlrecht für Deutschland beschlossen - CSU möchte klagen

Der Bundestag hat nach jahrelangem Streit eine Wahlrechtsreform beschlossen, die das Parlament verkleinern und dauerhaft auf 630 Abgeordnete begrenzen soll. Damit bekommt Deutschland ein neues Wahlrecht. Die Reform könnte die CSU hart treffen.

400 Abgeordnete stimmten für die Reform. Wie die stellvertretende Bundestagspräsidentin Aydan Özoguz mitteilte, stimmten 261 Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf. 23 Parlamentarier enthielten sich.

So ist das Wahlrecht aktuell

Bei der letzten Bundestagswahl habt ihr mit einer Erst- und Zweitstimme gewählt.

  • Erststimme: Mit dieser Stimme hat man den Direktkandidaten seines Wahlkreises gewählt. Diese Person soll die Interessen deines Wohnorts im Bundestag vertreten.

  • Zweitstimme: Mit dieser Stimme wählt man die Partei, die die eigenen Überzeugungen und Meinung am besten vertritt. Nach der Anzahl der Zweitstimmen entscheiden sich die "Prozente", also wie viel Prozent der Sitze eine Partei im Bundestag erhält

Probleme des aktuellen Systems

Das Problem bei diesem System ist, dass der Bundestag immer weiter wächst. Das liegt an der Erststimme: Wenn eine Partei über Direktmandate mehr Sitze im Bundestag erringt als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustünden, darf sie diese Sitze behalten. Das führt aber zu einer Verzerrung des über die Zweitstimme bestimmten Mehrheitsverhältnis. Die anderen Parteien erhalten deswegen Ausgleichsmandate.

Aktuell hat der Bundestag dadurch 736 Sitze, obwohl es nur 598 sein sollten. Die Ampelkoalition bemängelt, dass dieser große Bundestag sehr viele Steuergelder fräße und Entscheidungen nur sehr langsam getroffen werden.

Das ändert sich

Mit der Reform soll der angewachsene Bundestag ab der nächsten Wahl dauerhaft auf 630 Mandate verkleinert werden. Erreicht werden soll die Verkleinerung, indem auf die Überhang- und Ausgleichsmandate ganz verzichtet wird. Zuerst wird der Name der Stimmen geändert:

  • Erststimme wird zur Wahlkreisstimme

  • Zweitstimme wird zur Hauptstimme

So soll für mehr Klarheit gesorgt werden. Gewinnt eine Partei nach der neuen Reform mehr Direktmandate, als ihre Sitze per Zweitstimme/Hauptstimme zustehen, bekommen die Direktkandidaten mit dem niedrigsten Prozentergebnis keinen Platz im Bundestag. Dadurch kann es vorkommen, dass ein Wahlkreis keine direkte Vertretung im Bundestag bekommt. Teilweise kommt das heute schon vor. Um dies zu verhindern, hat die Ampel ihren ursprünglichen Plan verworfen, die Sitze auf 598 zu begrenzen. Stattdessen geht es jetzt um 630 Sitze.

Zusätzlich soll die Fünf-Prozent-Klausel strenger werden

Zudem soll eine strikte Fünf-Prozent-Klausel gelten, damit entfällt die sogenannte Grundmandatsklausel. Sie sorgt bisher dafür, dass Parteien auch in den Bundestag einzogen, wenn sie unter fünf Prozent lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Davon profitierte 2021 die Linkspartei. Wird die Klausel gestrichen, könnte das, je nach Wahlergebnis, künftig auch Konsequenzen für die CSU haben, deren Direktkandidaten in Bayern traditionell die meisten Wahlkreise gewinnen.

Kritik

Die Union und die Linkspartei sehen sich durch die Reform benachteiligt. Sie kündigten jeweils eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Sebastian Hartmann (SPD) entgegnete, Ziel des Vorhabens sei «ein einfaches, nachvollziehbares Wahlrecht».

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte, der Plan ziele darauf ab, die Linke aus dem Parlament zu drängen und «das Existenzrecht der CSU» infrage zu stellen. «Sie machen hier eine Reform für sich selbst», um den «Machtanspruch der Ampel» zu zementieren, warf er Hartmann vor.

Das sagt Ministerpräsident Markus Söder dazu

 

Gerade die bayerische CSU könnte von der Reform stark betroffen sein. Bei der vergangenen Wahl erreichte sie nur 5,2 Prozent. Wenn die CSU unter die 5% Hürde sinkt, flöge sie aus dem Bundestag. Für viele Menschen in Bayern bedeutete das den Verlust einer wichtigen Partei: Die Schwesterpartei CDU ist in Bayern nicht wählbar.

«Ich wusste nicht, dass die CSU die Fünf-Prozent-Hürde fürchtet», entgegnete die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Britta Haßelmann, auf diese Kritik. Um dieses Risiko zu minimieren, könnten CDU und CSU bei Wahlen künftig als Parteienverbund antreten oder eine Liste eingehen.

17.03.2023