Apotheken-Urteil: Keine Taschentuch Packerl mehr zu Medikamenten

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Wir alle sind manchmal ganz froh um das Packerl Taschentücher, dass die Apotheker zur Medikamentenschachtel dazupacken – die sind aber jetzt tabu.

Der  Bundesgerichtshof hat am Vormittag entschieden, dass Kunden mit Rezept vom Arzt solche Kleinigkeiten nicht mehr dazubekommen dürfen.

Denn:  Verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen in Deutschland überall gleich viel kosten und mit Kundenpräsenten oder Rabattgutscheinen unterlaufen Apotheker diese Preisbindung.