Ostern 2020 - Was ist erlaubt, was nicht?

Auch in Zeiten von Corona wird es ein schönes Osterfest hier in München und der Region! Damit ihr nicht gegen die aktuellen Ausgangsbeschränkungen verstoßt und dann vielleicht sogar mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen müsst – hier nochmal die Antworten auf die wichtigsten Fragen fürs Osterwochenende: 

 

Darf man Ostereier suchen?

Ja, im eigenen Garten ist das natürlich erlaubt, in öffentlichen Parks ist die Ostereiersuche aber verboten. Wenn ihr keinen eigenen Garten habt, aber eine Wiese in der Nachbarschaft, auf der keiner drauf ist, wird es wahrscheinlich keinen Polizisten in Bayern geben, der da hart durchgreift – Hauptsache ihr haltet den Mindestabstand von 1,5 Metern ein.

 

Darf man einen Osterspaziergang machen?

Ja, allerdings nur mit den Leuten, mit denen ihr unter einem Dach wohnt. Frische Luft und Bewegung tun immer gut. Aber bitte auch hier auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Spaziergängern achten.

Und wenn ihr euch an den haltet, ist es, wie Innenminister Herrmann in einer schriftlichen Mitteilung bekannt gegeben hat, auch völlig in Ordnung, auf einer Parkbank ein Buch zu lesen oder Eis zu essen oder auf einer Wiese ein Sonnenbad zu genießen.

 

Darf man Eltern oder Großeltern zu Ostern besuchen?

Nein, die Ausgangsbeschränkungen erlauben auch über Ostern keine familiären Besuche – es sei denn, die Eltern oder Großeltern brauchen zuhause Hilfe und ein Besuch ist unverzichtbar. In diesem Sonderfall bitte ganz genau auf den Mindestabstand von 1,5 Metern achten – gerade ältere Menschen gehören zur Risikogruppe! Kaffee und Kuchen macht übrigens auch per Videocall sehr viel Spaß.

 

Darf man seinen Partner/seine Partnerin am Osterwochenende besuchen?

Ja, Paare, die getrennt voneinander wohnen, dürfen sich gegenseitig besuchen. Das gilt übrigens auch für getrennte Eltern: Sie dürfen das gemeinsame Kind natürlich auch weiterhin zum anderen Elternteil bringen und notfalls auch dableiben. Eure Kinder können also auch dieses Osterfest mit beiden Elternteilen verbringen.

 

Darf man sich zum Osterbrunch mit Freunden treffen?

Nein, nicht mal wenn man den Mindestabstand einhält! Weder Zuhause noch im Freien sind Treffen mit Freunden aktuell erlaubt. Den Kontakt zu allen Menschen, die nicht mit euch zusammenleben, solltet ihr so gering wie möglich halten. Das gilt übrigens auch für die Kids: Auch wenn es gerade jetzt in den Ferien mal langweilig werden könnte, sind Besuche von Spielkameraden und Co. verboten.

 

Darf man zum Ostergottesdienst in die Kirche gehen?

Nein, aktuell finden eh keine öffentlichen Gottesdienste statt – also auch nicht an den Kar- und Ostertagen. Viele Gemeinden bieten deswegen Livestreams von den Gottesdiensten im Internet an – frag einfach mal bei eurer nach. Da gibt es sicher eine Möglichkeit. Allgemeine Termine findet ihr hier von der evangelischen Kirche  und hier von der katholischen Kirche.

 

Darf man an Ostern draußen grillen?

Ja, allerdings nur auf dem eigenen Grundstück oder auf dem eigenen Balkon – jedenfalls wenn die Nachbarn und euer Vermieter nichts dagegen haben. In der Öffentlichkeit, also zum Beispiel an der Isar oder im Englischen Garten ist grillen absolut verboten.

 

Darf man Osterausflüge machen?

Jein, rein rechtlich sind Ausflüge in die Berge erlaubt, aber selbst der Deutsche Alpenverein rät dringend davon ab! Wenn euch was passiert, werden die Rettungskräfte und Krankenhäuser zusätzlich belastet und auch die Helfer bringen sich in Gefahr, weil sie im Fall der Fälle ja auch keinen Mindestabstand halten können. Aus denselben Gründen bittet auch die Wasserwacht, auf Wassersportaktivitäten auf und in den Gewässern zu verzichten.

Komplett untersagt sind übrigens Spritztouren mit Moped oder Motorrad. Erledigungen und zweckmäßige Fahrten sind in Ordnung, aber als reine Freizeitbeschäftigung sind Touren zu unterlassen.

Wenn ihr ein Pferd besitzt oder reitet, dürft ihr auch natürlich zum Stall, um die Tiere zu versorgen. Auch Ausritte sind erlaubt, aber auch nur alleine oder mit Angehörigen eures Haushalts.