Corona-Maßnahmen: So geht es weiter mit Kitas und Schulen

Immer mehr Schüler kehren in den Unterricht zurück. Doch wie sieht der genaue Fahrplan aus und was ist mit Kitas und Kindergärten? Das sind die Ergebnisse der heutigen (19.05.) Pressekonferenz:

"Kinder brauchen Kinder", so Sozialministerin Carolina Trautner. Deswegen werden schrittweise immer mehr Kinder betreut. 

Das gilt ab 25. Mai 

Die Bayerische Staatsregierung weitet die Notbetreuung für Kinder ab 25. Mai 2020 weiter schrittweise aus. Um Vorschulkindern einen Abschluss ihrer Kindergartenzeit zu ermöglichen, haben sie und ihre Geschwisterkinder, die dieselbe Einrichtung besuchen, dann wieder Zugang zur Kita.

Auch die Großtagespflege wird geöffnet. Dort werden ab 25. Mai maximal zehn Kindern gleichzeitig von zwei oder drei Tagespflegepersonen betreut.

Ebenso öffnen Waldkindergärten und andere nicht gebäudegebundene Kindertageseinrichtungen, weil hier der Kita-Betrieb an der frischen Luft stattfindet und das Ansteckungsrisiko daher tendenziell geringer sein dürfte. 

Bei allen Maßnahmen steht der Gesundheitsschutz an oberster Stelle. Es sollen auch künftig möglichst kleine und vor allem feste Gruppen gebildet werden, die von festen Bezugspersonen betreut werden.

Für Kinder mit Krankheitssymptomen gilt auch weiterhin ein Betretungsverbot. 

 

Das gilt ab 15. Juni

Nach den Pfingstferien, also vom15. Juni an, sollen dann die Kinder aufgenommen werden, die im Schuljahr 2021/22 schulpflichtig werden, sowie die Krippenkinder, die im Herbst in den Kindergarten kommen. Dann sollen auch die Schüler der zweiten und dritten Klassen, die dann auch wieder in die Schule gehen dürfen, in den Horten betreut werden.

Traut betonte, das der Gesundheitsschutz immer an erster Stelle stehe. Kinder mit Krankheitserscheinungen dürfen Einrichtungen nicht betreten!

Außerdem sprach sie ihren großen Dank an alle Eltern, ErzieherInnen und BetreuerInnen aus. Ihr sei klar, das gerade in den Sommerferien die Nachfrage nach Betreuung höher sein werde, aber auch ErzieherInnen und BetreuerInnen haben Recht auf Urlaub.