Hüttenöffnung in Bayern

Es ist soweit: Am 18. Mai dürfen die Alpenvereinshütten in Bayern endlich in die Sommersaison starten.

Süßer Kaiserschmarrn, herzhafte Wiener und ein kühles Bier – endlich dürfen auch die Hütten in Bayern wieder öffnen. Um den Besuch für Gäste sicher und angenehm zu gestalten, hat der Deutsche Alpenverein in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium ein entsprechendes Konzept erstellt.

Wie auch im Tal gelten strikte Zugangs-, Abstands-, und Hygieneregeln. Was Besucherinnen und Besucher vor dem Hüttenbesuch wissen müssen, welche konkreten Regelungen getroffen wurden und wie die Zeitpläne zur Hüttenöffnung aussehen, haben wir hier zusammengefasst.

Zeitplan der Hüttenöffnungen

Gemäß eines Beschlusses des Bayerischen Kabinetts dürfen Gastronomiebetriebe – und damit auch Hütten – wieder öffnen. Dies erfolgt schrittweise:

  • ab Montag, den 18. Mai öffnen die Außenbereiche der Hütten
  • ab Montag, den 25. Mai dürfen Gäste auch den Innenbereich nutzen
  • ab Samstag, den 30. Mai sind Übernachtungen wieder erlaubt

Hütten in Bayern: Das müssen Tagesgäste jetzt wissen

Jede Hütte ist anders. Manch Haus thront mit kleiner Terasse auf einem Felsabsatz, wie das Reichenhaller Haus. Andere alpine Unterkünfte liegen auf einer grünen Wiese und haben ringsum viel freie Fläche zur Verfügung, um die Gäste zu verteilen. Darum wird jede Hütte für ihre Besucherinnen und Besucher andere Lösungen finden müssen. 


Folgende Regelungen und Empfehlungen gelten jedoch für alle DAV-Hütten im Außenbereich:

  • Grundsätzlich gelten die gleichen Vorgaben zum Händewaschen, Abstand und Kontaktbeschränkungen wie im Tal!
  • Die gekennzeichneten Laufwege und Sitzflächen sind für jeden Gast bindend. Dies gilt auch für die Anweisungen des Personals.
  • Das Hüttenpersonal nimmt die Kontaktdaten aller Gäste auf, damit die Infektionsketten im Notfall nachverfolgt werden können.
  • Der Mindestabstand beträgt 1,5 Meter – in allen Bereichen: am Tisch, beim Aufstehen und Hinsetzen, auf den Wegen, in den Sanitärräumen und auch im Wartebereich. Ausnahmen hiervon gelten für Personen, denen der Kontakt zueinander erlaubt ist.
  • Die Hütten dürfen nur in gesundem Zustand besucht werden. Bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber ist eine Bewirtung leider nicht möglich.
  • Ein Mund-Nasen-Schutz ist Pflicht – und zwar sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Wie auch im Tal genügen ein Buff-Tuch oder Schal. Lediglich am Tisch ist diese Vorsichtsmaßnahme nicht notwendig.
  • Auf Wartezeiten einstellen: Viele Hütten müssen durch die Abstandsregelungen ihre Sitzkapazitäten stark reduzieren. Gerade bei beliebten Hütten kann es an schönen Wochenendtagen zu langen Wartezeiten kommen.
  • Wanderer sollten genug Proviant und Getränke mitnehmen, um zur Not auch ohne Hüttenbesuch auszukommen.

Noch mehr Infos findet ihr hier.

Tipps für schöne Wanderungen

Na, habt ihr jetzt Lust auf eine Wanderung in den bayerischen Bergen bekommen, vielleicht sogar mit einem Hüttenbesuch?

Hier haben wir tolle Tipps für Wanderungen für euch!