EU zu Corona-Lockerungen: Mit diesen Auflagen kann euer Urlaub 2020 stattfinden

Aus Sicht der EU-Kommission spricht nichts dagegen, das Reisen innerhalb der Staatengemeinschaft bald wieder möglich sind - unter umfassenden Auflagen.

Nach einer Sitzung in Brüssel sprach sich die Kommission dafür aus, dass zunächst das Reisen zwischen jenen EU-Staaten ermöglicht werden soll, in denen die Infektionszahlen auf beiden Seiten rückläufig sind. Einreisen aus Nicht-EU-Ländern will die Kommission dafür noch länger aussetzen - bis mindestens zum 15. Juni.

Nach den Worten von Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager sei kein normaler Sommer zu erwarten. Doch wenn alle zusammenarbeiteten, "dann werden wir nicht den ganzen Sommer zu Hause verharren müssen - und dann wird es auch kein vollständig verlorener Sommer für die europäische Tourismusindustrie werden".

Abstand und Hygiene bleiben Hauptkriterien

Sollten die Reisebeschränkungen zwischen EU-Staaten fallen, muss laut Brüssel vor allem die Tourismusbranche in den jeweiligen Ländern strikte Voraussetzungen erfüllen. So sollen sie aussehen:

Verstärkte Hygiene-Pflicht in Hotels

Nach den EU-Richtlinien müssen Hotels in der Corona-Zeit verstärkt auf Hygiene achten. So sollen an den Eingängen Desinfektionsspender aufgestellt werden, es werden Abstandsmarkierungen im Eingangsbereich und Plexiglasscheiben am Empfang empfohlen. 

Aufzüge sollten nur gemeinsam von Menschen genutzt werden, die zu einer Familie gehören. Grundlegend sollen die Aufzüge Personen vorbehalten sein, die körperlich eingeschränkt sind oder denen das Treppen steigen schwer fällt.

Zudem sollen natürlich die grundlegenden Hygieneregeln eingehalten werden. Dazu gehört regelmäßiges Hände waschen und genügend Abstand halten.

Reduzierung der Gästezahl

Die Richtlinien sehen auch eine Reduzierung der Gästezahl vor. So soll es für den Besuch im Restaurant, am Pool oder im hauseigenen Fitnessstudio Zeitfenster für die Gäste geben, um größere Menschenansammlungen zu vermeiden. Auch hier gelten die bekannten Abstandsregeln. 

Von Kinderbetreuungseinrichtungen in den Hotels rät die EU-Kommision ab. "Jeder Beherbergungsbetrieb sollte sorgfältig überlegen, ob besondere Einrichtungen wie Kinderbetreuung nicht geschlossen bleiben sollten", heißt es in dem Entwurf.

Nachvollziehbare Kontaktketten

Ähnlich wie in Restaurants und Gaststätten müssen auch Hotels und Ferienunterkünfte persönliche Kontaktdaten der Gäste speichern. So können im Falle eines Corona-Ausbruchs Kontaktketten nachvollzogen werden.

Auch wenn diese Richtlinien sich größenteils auf Hotels beziehen, sollen auch Ferienunterkünfte oder privat vermietete Zimmer und Häuser entsprechende Hygiene-Maßnahmen treffen, um die Gesundheit der Übernachtungsgäste zu schützen.

Maskenpflicht in Flugzeugen und auf Flughäfen

Auch an das Reisen an sich stellt die EU-Kommission Bedingungen. So soll an Bord von Flugzeugen und auf Flughäfen auch nach möglichen Lockerungen eine Maskenpflicht gelten. Außerdem müssten die Flugzeuge unter anderem mit Klimaanlagen ausgestattet sein, die die Luft genauso gut reinigen wie es in Krankenhäusern der Fall sei. Mehrere Airlines, darunter die Lufthansa, TUI und Ryanair erklärten, dass diese Standards bereits erfüllt worden seien, bevor die Pandemie ausbrach.

LS/14.05.2020