Schwabinger Bombe: Wer übernimmt die Schäden?

Das Gericht in München vertagt Entscheidung über die Haftung für die hohen Schäden der Explosion. 

Ein lauter Knall, Stroh fängt Feuer - am Ende brennt eine Boutique aus: Die Sprengung einer Fliegerbombe in München hat 2012 viele Schäden verursacht. Ein Gericht muss nun klären, wer dafür haftet.

Mehr als fünf Jahre nach der Sprengung einer Fliegerbombe in München ist weiter unklar, wer für die entstandenen Schäden aufkommen muss. Die Richter am Oberlandesgericht (OLG) München vertagten am Donnerstag die Entscheidung auf den 22. März. Zuvor hatten die Anwälte der Stadt München und des Klägers, der Axa-Versicherung, ein einigendes Gespräch abgelehnt. 

"Der Fall wirft viele Rechtsfragen auf", sagte der Vorsitzende Richter. Eigentlich handle es sich um Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Freistaat und der Landeshauptstadt. Es sei fragwürdig, dass diese Auseinandersetzung von einem Zivilgericht geklärt werden soll. Die Frage, ob Stadt oder Land die Verantwortung für eine Fliegerbomben-Entschärfung trage, müsse eigentlich ein Gesetz eindeutig regeln. Dafür sieht der Richter den Landtag in der Pflicht.

Die Versicherung hat die Stadt München wegen der angeblich fehlerhaften Sprengung verklagt, bei der im August 2012 eine Boutique völlig ausbrannte. Auch ein Getränkeladen sowie ein Aufnahme- und Tonstudio wurden beschädigt. Die Versicherung zahlte mehr als 400.000 Euro, die sie nun von der Stadt ersetzt haben will.

Der Anwalt der Stadt erklärte vor dem OLG, dass der Kampfmittelräumdienst die Entscheidungen rund um die Sprengung getroffen habe. Dieser sei durch einen Vertrag dem bayerischen Innenministerium unterstellt gewesen. Städtische Sicherheitsbehörden hätten daher keine Befehle geben dürfen, sondern hätten lediglich die Einsatzmaßnahmen koordiniert. 

Ein Baggerführer hatte die 250 Kilogramm schwere Fliegerbombe mit chemischem Langzeitzünder bei Aushubarbeiten im Stadtteil Schwabing entdeckt. Eine Fachfirma sprengte das Relikt aus dem Zweiten Weltkrieg und nutzte zur Dämmung der Detonation Stroh. Dieses entzündete sich und verteilte sich durch die Druckwelle.

Die Versicherung meint, die Sprengung sei überhaupt nicht nötig gewesen und auch noch grob fehlerhaft durchgeführt worden. Zudem habe es nicht dem Stand der Technik entsprochen, mit Stroh zu dämmen. Stattdessen hätten Sand- oder Wassersäcke verwendet werden müssen.

Das Münchner Landgericht hatte die Klage unter anderem deshalb abgewiesen, weil die Stadt nicht die richtige Beklagte sei. Vielmehr habe das Handeln der Sprengfirma hoheitlichen Charakter und falle in den Zuständigkeitsbereich des bayerischen Innenministeriums. Dagegen ist die Versicherung in Berufung vor das OLG gegangen.

(dpa)