10 Dinge die du im Fall eines Feueralarms beachten musst

Heute Morgen gab es einen Feueralarm bei uns im Funkhaus. Der komplette Sender ist evakuiert worden. Zum Glück war es nur ein unangekündigter Probelarm, den es auch in eurer Firma jederzeit geben kann.

Damit ihr im Fall der Fälle alles richtig macht –hier die 10 wichtigsten Tipps:

1. Ruhe bewahren, keine Panik!

Angst oder Panik gilt es zu vermeiden, um keine falschen Fluchtreaktionen auszulösen. Ängstliche Personen müssen beruhigt und zum raschen Verlassen des Gefahrenortes angewiesen werden.
 

2. Brand melden!

Brand sofort mit genauen Angaben über Brandstelle und Umfang des Feuers melden. Auf Rückfragen achten.
 

3. Mitarbeiter und sonstige Personen warnen!

Nicht alle Mitarbeiter oder sonstige am Arbeitsplatz anwesende Personen bemerken den Brandausbruch. Besonders gefährlich, wenn tatsächlicher Feueralarm als Probealarm aufgefasst und daher nicht ernst genommen wird. Warnt daher eure Kollegen und sonstige Personen und bedenkt, dass Festnetztelefone im Brandfall außer Betrieb sein könnten. An den Schutz der eigenen Person denken.
 

4. Lüftungs-, Transport- und Heizungsanlagen abschalten!

Rohrleitungen absperren, Gashaupthahn schließen, elektrische Anlagen ggf. spannungsfrei machen. Das außer Betrieb setzen solcher Objekte hilft oftmals die Brandausbreitung zu verhindern. Ein wichtiges Hilfsmittel ist hierbei der "Notausschalter".
 

5. Gefahrenbereiche sofort verlassen!

Gefahrenbereiche sofort über Treppenräume sowie über gekennzeichnete Flucht- und Rettungswege verlassen. Geordnetes und diszipliniertes Verhalten ist entscheidend. Helft anderen, wie z. B. Behinderten. Folgt den Hinweisschildern, die jeweils den nächsten Ausgang und Fluchtweg kennzeichnen. Lasset euch an der Sammelstelle registrieren.

6. Aufzüge nicht mehr benutzen!


Brände können Aufzugsanlagen außer Betrieb setzen. Wenn sich dann darin Menschen befinden, sind sie im brennenden Gebäude eingeschlossen. Daher nur die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege benutzen.
 

7. Gebückt gehen!

Rauch und Hitze steigen nach oben und gefährden Atmung und das Bewusstsein. Gebücktes Gehen erhöht die Chancen, bei Bewusstsein zu bleiben und das Gebäude zu verlassen. Bei stärkerer Verrauchung im Bodenbereich kriechend die Flucht durchführen.
 

8. Festgelegte Maßnahmen gemäß der Brandschutzordnung durchführen!

In der Brandschutzordnung sind die Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandverhütung und -bekämpfung und zum Verhalten in sonstigen Schadensfällen beschrieben. Im Betrieb sind sie ausgehängt. Löschversuch mit Feuerlöscher oder Wandhydranten unternehmen, soweit der Brand noch in der Entstehungsphase ist und die Brandbekämpfung ohne größere Eigengefährdung möglich ist. Bedienungsanweisungen der Löscheinrichtungen beachten! Bei erfolglosem Löschversuch oder größeren Bränden sich in Sicherheit bringen.
 

9. Rettung von Menschenleben geht vor Brandbekämpfung!

Behinderte, Besucher, die sich im Gebäude nicht auskennen, sollten verstärkt betreut werden. Personen mit brennenden Kleidern am Fortlaufen hindern. In Decken, Mäntel oder Jacken hüllen und auf dem Fußboden wälzen, um das Feuer zu ersticken. Falls nicht möglich, Feuerlöscher einsetzen. Löschmittel nicht in das Gesicht spritzen!

10. Wenn möglich Feuerlöscher auslösen 

Nachdem die Feuerwehr alarmiert wurde und alle Personen in Sicherheit sind kann, sofern der Brand klein genug und bekämpfbar ist, der Feuerlöscher ausgelöst werden. So können kleinere Brandstellen bekämpft werden, bis die Rettungskräfte vor Ort sind. Wichtig ist jederzeit genügend Abstand zur Flamme zu haben und den Feuerlöscher nach seinem Einsatz vom Kundendienst prüfen und nachfüllen zu lassen!

 

Autor: C.Kappaun