Corona-Lockerungen in Bayern: Bars und Clubs bleiben weiter zu, Hochzeiten mit 200 Gästen erlaubt

Bayern will in der Corona-Krise weiterhin nur langsam lockern. "Bayern bleibt vorsichtiger als andere", twittert Ministerpräsident Söder und warnt: "Corona legt weltweit überall weiter zu." Alle müssten achtsam bleiben,  Bayern hält weiterhin an der Maskenpflicht fest.

Dennoch hat das Kabinett  weitere Lockerungen in der Corona-Krise beschlossen: Zu privaten Feiern in Bayern dürfen ab Mittwoch 100 Menschen im Innenbereich und 200 im Freien kommen, Freizeiteinrichtungen öffnen ihre Innenbereiche, Flusskreuzfahrten werden erlaubt und Fußballteams dürfen trainieren. 

Die Lockerungen im Überblick:

Bars und Clubs bleiben zu

Schankwirtschaften, Clubs und Discos müssen aber leider weiterhin geschlossen bleiben. Hier gebe es noch keine Veränderungen, sagte Herrmann. Bayern wolle weiter vorsichtig und umsichtig bleiben. Einen zeitliche Perspektive für Bars, Clubs und Diskotheken nannte Herrmann nicht.

Private Feiern mit doppelt so vielen Gästen als bisher

Zwar bleibt Bayern laut Herrmann bei seinem vorsichtigen Kurs in der Corona-Krise, dennoch seien "kleinere Erleichterungen" beschlossen worden. Zu private Veranstaltungen - wie Vereinssitzungen, Hochzeits- und Geburtstagsfeiern - dürfen künftig nach Angaben des Staatskanzleichefs doppelt so viele Teilnehmer kommen wie bisher: also 100 in Innenräumen und 200 im Freien. Das gelte auch für Tagungen.

Wieder Fußballtraining

Im Sport werden kontaktfreie Wettkämpfe in Sporthallen wieder ermöglicht, wie Herrmann ankündigte. Zudem werde Training auch bei Körperkontakt ermöglicht, also beispielsweise für Fußballmannschaften. Bei Kampfsport gelte eine maximale Gruppengröße von fünf Personen.c

Flusskreuzfahrten wieder möglich

Flusskreuzfahrten in Bayern werden laut Staatskanzleichef Herrmann wieder möglich. Flusskreuzfahrtschiffe würden nun behandelt wie Hotels. Auf Ausflugsschiffen sollen die gleichen Regeln gelten wie in Bussen und Bahnen: Der Mindestabstand zwischen Gästen sei nicht mehr zwingend, "die Masken und die anderen Hygieneauflagen bleiben verpflichtend", sagte der CSU-Politiker.

Freizeiteinrichtungen dürfen Innenbereiche öffnen

Der Betrieb von Freizeiteinrichtungen im Innenbereich (zum Beispiel Escape Rooms, Indoor-Spielplätze, Spielscheunen, Innen-Attraktionen in Freizeitparks) ist unter gleichen Voraussetzungen wie im Außenbereich zulässig, wenn der Betreiber ein Schutz- und Hygienekonzept vorhält (etwa zur Besucherlenkung, Wahrung des Mindestabstandes, Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung). Dabei müssen sich die Freizeiteinrichtungen mit Innenbereich an dem bereits erarbeiteten Hygienerahmenkonzept „Touristische Dienstleister“ orientieren.

Die Innenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten können unter gleichen Voraussetzungen wie deren Außenbereiche geöffnet werden.

Das Corona-Infektionsgeschehen in Bayern ist laut Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) stabil. In 30 Landkreisen und kreisfreien Städten seien in den den vergangenen sieben Tagen keine Neuinfektionen nachgewiesen worden.

Stand: 07.07.2020