Bootfahren auf der Isar im gesamten Landkreis München verboten

Das Verbot gilt bis auf weiteres ab dem 11.07.2020

Schwimmen, Schlauchboot fahren oder auch Stand Up Paddeln ist auf der Isar zu gefährlich und deswegen tabu!

Das Landratsamt München hat das Befahren der Isar mit Booten und Schwimmkörpern jeglicher Art im Landkreis München ab Samstag, den 11.07.2020 bis auf weiteres verboten.

Zuvor galt das Verbot für die Stadt München, nun ist es auf den gesamten Landkreis ausgeweitet worden.

Am 10.07. wurde nun auch verkündet, dass man im Stadtgebiet München nicht mehr paddeln darf - Sprich von Schäftlarn bis Garching ist das Schlauchbootfahren verboten! 

 

Stromschnellen noch reisender, als sonst

Der Pegelstand der Isar ist aufgrund der vielen Regenfälle und Gewitter in der letzten Zeit immer noch gefährlich hoch. Der Fluss führt außerdem viel Treibholz mit sich, was besonders schnell gefährlich werden kann. Gut erkennbar ist das auch an der bräunlich trüben Färbung des Wassers  und die Stromschnellen sind noch reisender, als sonst!

Nachdem an den letzten Wochenenden bereits immer wieder Boote gekentert waren und mehr als 30 Menschen aus dem teils reißenden Strom gerettet werden mussten, hatte die Stadt München das Befahren des Flusses zwischen Großhesseloher Brücke und Flaucher wegen "erheblicher Gefahr für Leib und Leben" verboten.

Trotz vieler Unfälle immer noch Schlauchbootfahrer unterwegs

Ein Stück weiter flussaufwärts im Landkreis München waren allerdings weiterhin noch viele Schlauchbootfahrer unterwegs. Zwei von ihnen kenterten unmittelbar vor dem Wehr Großhesselohe und lösten einen großen Rettungseinsatz aus.

Deswegen hat das Landratsamt das Verbot nun für den gesamten Lamdkreis München verhängt. Wer das Verbot missachtet, muss die Einsatzkosten selbst tragen. Das Bootfahrverbot wird auch nach einem etwaigen Abklingen der Regenschauer zunächst weiter aufrechterhalten. Wann das Verbot wieder aufgehoben werden kann, wird das Landratsamt nach erneuter Einschätzung der Situation in den kommenden Tagen bekanntgeben.

(JJ 10.07.)