Alkoholverbot am Viktualienmarkt?

Es gibt neue Regeln am Viktualienmarkt: Ein teilweises Alkoholverbot! Personen, die erkennbar betrunken sind, unter Drogen stehen, oder andere Menschen gefährden, dürfen sich nicht mehr auf dem Marktgelände aufhalten. Wer dagegen verstößt, erhält einen Platzverweis, oder sogar Bußgeld.

Warum gibt es das Alkoholverbot?

Auslöser für das Alkoholverbot am Liesl-Karlstadt-Brunnen war eine Gruppe, die sich regelmäßig dort getroffen und ihr Bier gemeinsam getrunken haben. Die Gruppe nennt sich Verein Liesl-Karlstadt-Freunde und habe durch ihre Treffen den Marktbetrieb am Viktualienmarkt extrem gestört, so die CSU im Stadtrat: Sowohl Besucher, als auch Händler haben sich belästigt gefühlt und nicht immer ging es ruhig zu. "Sie stören nicht nur den laufenden Marktbetrieb mit ihren Saufgelagen, sondern drohen Händlern Handgreiflichkeiten an, wenn diese sich gegen die Belagerung wehren wollen."

Neue Regeln

Die CSU hat Ende August einen Dringlichkeitsantrag im Stadtrat gestellt, um den Alkoholkonsum am Viktualienmarkt außerhalb der Freischankflächen komplett zu verbieten. Seit letzten Freitag gilt eine abgeschwächte Form des Alkoholverbots: Jeder darf weiterhin Alkohol auf dem Gelände trinken, aber nur solange er sich unauffällig und friedlich verhält. Andernfalls drohen Geldstraßen, oder ein Platzverweis. Noch dazu ist es verboten Getränke im Brunnen zu lagern, zu kühlen, oder von dort aus zu verkaufen. Laut CSU-Politikerin Frank bestand ein „dringender Handlungsbedarf“, da der Viktualienmarkt „die gute Stube Münchens“ ist und mit den neuen Regeln geschützt werden soll.