Das müssen Türkei-Urlauber jetzt wissen

Was ändert sich ab heute?

Das Auswärtige Amt empfiehlt, politische Veranstaltungen und größere Versammlungen zu meiden. Es wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich auch bei einem kurzen Aufenthalt in die Liste für Deutsche im Ausland bei Konsulaten und der Botschaft einzutragen.

 

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich den Türkei-Urlaub storniere?

Leider nein. Weil es sich bei einer Stornierung um einen Rücktritt vom Reisevertrag handelt kann der Reiseveranstalter Stornokosten verlangen. Umbuchungsangebote von Reiseveranstaltern erfolgen wenn dann aus Kulanz.

 

Übernimmt meine Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten?

Leider auch nein. Für die Versicherung gelten Angst und Sorgen nicht als Versicherungsfall für eine Reiserücktrittskostenversicherung.

 

Was passiert wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung aussprechen würde?

Dann würde sich die Sache ändern. Bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts liegt höhere Gewalt vor, die dazu berechtigt, den Reisevertrag wegen potentieller Gefahren zu kündigen. Dann fallen auch keine Stornokosten an. Auch wenn ihr schon in der Türkei seid, könnt ihr den Reisevertrag kündigen. In diesem Falle muss der Reiseveranstalter sogar eine vorzeitige Rückkehr organisieren, wenn der Rückflug zum Vertragsinhalt gehört. Fallen dabei Mehrkosten an, kann der Reiseveranstalter diese zur Hälfte auf den Urlauber aufteilen.