Haft für Schlecker-Kinder - Bewährung für Anton Schlecker

Im Prozess gegen die Unternehmerfamilie ist das Urteil gefallen.

Wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs sollen Lars und Meike Schlecker ins Gefängnis. Das Stuttgarter Landgericht hat die Schlecker-Kinder zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und neun Monaten beziehungsweise zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.

Der Vater und frühere Drogeriemarkt-Unternehmer Anton Schlecker selbst bekam wegen Bankrotts eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Außerdem muss er eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 150 Euro zahlen.

Götz W. Werner, Gründer und Aufsichtsrat der Drogeriemarktkette DM, fordert in Anbetracht des Urteils gegen Anton Schlecker, aus dem Fall Lehren für die Führung eines Unternehmens zu ziehen. "Mit großer Betroffenheit denke ich an die Insolvenz von Schlecker und das Gerichtsverfahren", sagte er der "Heilbronner Stimme". "Es kommt nun darauf an, was wir daraus lernen können: Für mich ist der Schlüssel Wertschätzung und das höchste Gut ist die Liebe." Wenn ein Unternehmen von seinen Kunden und den Mitarbeitern nicht wertgeschätzt werde, dann gehe es zu Grunde.
dpa