Den Stromanbieter wechseln 

Der Gong 96.3 Faktencheck

Viele Stromanbieter erhöhen dieses Jahr die Strompreise: Die Stadtwerke München zum Beispiel ab dem 1. März im Schnitt um 3,9 Prozent. Erhöhungen sind bei den verschiedenen Anbietern aber das ganze Jahr über möglich.

Gründe dafür sind:

  • Erhöhung der Erneuerbaren-Energie-Umlage (EEG)

  • Kraft-Wärme-Kopplung-Umlage (KWK)

  • und die sogenannten Netzentgelte

Ein Münchner Einmann-Durchschnitts-Haushalt, der im Jahr rund 2.500 kWh verbraucht, zahlt dann 61,47 Euro im Monat. Das sind 2,29 Euro mehr, als noch im Vorjahr.

Bis wann muss ich kündigen, wenn ich meinen Strom vom Grundversorger beziehe?

Zuerst einmal zur Erklärung: Unter Grundversorger versteht man dasjenige Unternehmen, das im jeweiligen Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom versorgt.

Wenn wir wechseln wollen, dann geht das immer jederzeit innerhalb von zwei Wochen.

ABER: Wenn der Grundversorger seinen Stromtarif erhöht, dann sieht die Sache etwas anders aus: Dann können wir jederzeit kündigen. Bedeutet: Wenn zum 1. März erhöht wird, können wir bis zum 29. Februar kündigen.

Bis wann muss ich kündigen, wenn ich einen Sondervertrag abgeschlossen habe?

Zunächst gilt: Die Kündigungsfrist kann von Anbieter zu Anbieter variieren und steht im Vertrag. ABER: Wenn der Anbieter die Strompreise erhöht, gilt allerdings die sogenannte Sonderkündigungsfrist. Wir können jederzeit kündigen, auch noch bis einen Tag vor Erhöhung.

Was ist, wenn ich die Info über die Preiserhöhung erst zu spät lese, weil ich beispielsweise im Urlaub bin?

Urlaub ist keine Ausrede! Wir haben die Pflicht, unseren Briefkasten zu leeren und die Post zu lesen. Wenn wir für längere Zeit im Urlaub sind, sollten wir jemanden bitten, diese Aufgaben für uns zu übernehmen.

Und wenn der Brief bei mir nicht eingegangen ist?

Sollten wir den Brief nicht erhalten haben, weil er vielleicht durch die Post verloren gegangen ist, ist der Stromversorger in der Beweispflicht. Das Unternehmen muss nachweisen, dass es den Brief rechtzeitig losgeschickt hat.

Allerdings: Wenn der Versorger nachweisen kann, dass der Großteil der Kunden im Netzgebiet den Brief erhalten hat, wird es für den Kunden schwierig. 

Wie viel Zeit muss ich für den Wechsel von einem Stromanbieter zum anderen einrechnen?

Laut der Verbraucherzentrale Bayern sollten wir dafür etwa drei Wochen einplanen. Zunächst sollten wir im Internet verschiedene Vergleichsportale aufrufen. So kann man schnell die zwei bis drei günstigsten und passendsten Anbieter herausfinden.

Tipp von der Verbraucherzentrale:

Die Anbieter am Besten direkt kontaktieren und die Vertragsunterlagen zuschicken lassen. Wenn man die Verträge über einen Dritten, also beispielsweise über die Vergleichsportale abschließt, kann es manchmal zu Ungenauigkeiten und Problemen kommen!

Ganz Wichtig: Am Tag des Wechsels sollten wir den Zählerstand ablesen und sowohl dem ehemaligen, als auch dem zukünftigen Stromanbieter mitteilen.

Der Wechsel – Die richtige Suche in vier Schritten

Tipp 1: Mehrere Vergleichsrechner aufrufen und vergleichen

 

 

Die meisten Portale sind provisionsbasiert. Bedeutet: Ganz oben erscheint noch vor den Suchergebnissen ein Anbieter, der nicht unbedingt der Günstigste ist:

 

 

Erst unter dem farbig hinterlegten Vorschlag erscheinen die vergleichsweise günstigsten Ergebnisse.

 

Tipp 2: Die Suchmaske richtig einstellen

In den Grundeinstellungen sind meistens schon verschiedene Häkchen drinnen. Zum Beispiel „den einmaligen Boni berücksichtigen“. 

 

 

Das bedeutet: In den angezeigten Strompreis ist dieser schon eingerechnet. Nachdem der Boni aber nur einmalig ausgezahlt wird, wird es im zweiten Jahr teurer.

Wer also langfristig den Stromanbieter wechseln will, der sollte das „Boni“-Häkchen rausnehmen.

 

Tipp 3: Auf Verbraucherfreundliche Vertragsbedingungen achten

(Quelle: Verbraucherzentrale Bayern)

  • maximal ein Jahr Vertragslaufzeit  
  • kurze Kündigungsfrist (maximal ein Monat)
  • Tarife mit Preisgarantien höchstens bei sehr günstigen Preisen: (Derzeit ist eher mit sinkenden Preisen zu rechnen)

 

Tipp 4: Den neuen Anbieter „googlen“

Bevor wir Verträge unterschreiben, sollten wir über den potenziellen Neuanbieter Kundenmeinungen lesen. Die Meinungen sind auf den verschiedenen Vergleichsportalen aufgelistet. Weitere Quellen:

http://www.energieanbieterinformation.de/de/

http://www.erfahrungen.com/

 

Tipp 5 – Die Zeitschrift „Finanztest“ empfiehlt zwei Vergleichsportale

Gerade „check24“ und „verivox“ bieten besonders viele Filterfunktionen. Dadurch kann man die Suche nach einem neuen Stromanbieter ganz genau auf einen selbst zuschneiden. Außerdem sind die Informationen übersichtlich und die angegebenen Preise aktuell.