Wenn die Heizungsableser kommen 

„Bitte seien Sie in der Zeit von 9 Uhr bis 16 Uhr zu Hause“

Zwischen Januar und März finden Mieter wieder Zettel an Ihren Haustüren. Die Heizungs- und Wasserableser kommen, um den Zählerstand zu überprüfen.

Die Zeiten sind für Berufstätige oft nicht einzuhalten. Generell hat der Mieter die Pflicht, einen Ableser in die Wohnung zu lassen. Er hat aber auch Rechte!

Welche Rechte habe ich als Mieter?

Die Ablesung muss mindestens zehn Tage vorher schriftlich angekündigt werden – per Aushang oder per Karte im Briefkasten.

Kann der Mieter den Termin nicht einhalten, muss ihm das Unternehmen kostenlos einen Ausweichtermin anbieten. Dieser muss mindestens 14 Tage später angesetzt sein.

Erst beim dritten Termin können Kosten auf den Mieter zukommen. Zum Beispiel, wenn der Mieter die Termine einfach verfallen lässt und sich nicht weiter darum kümmert. Hier muss aber der Einzelfall geprüft werden. Direkt an die Ablesefirma muss der Mieter aber nicht zahlen. Der Vermieter hat sie beauftragt und muss die Kosten tragen. 

Wer drei Mal den Ablesetermin bewusst und selbstverschuldet ausfallen lässt, muss akzeptieren, dass seine Zählerstände geschätzt werden.

Schlüssel dem Nachbarn geben?

Der Mieter kann natürlich seinen Wohnungsschlüssen dem Hausmeister oder einem Nachbarn geben. Er muss aber nicht.

Vor der Ablesung sollte der Mieter unbedingt selbst die Striche an den Röhrchen an der Heizung kontrollieren. Dann fällt auf, wenn die Ergebnisse der Ableser abweichen. Ist das Ableseprotokoll nämlich erst einmal unterschrieben, kann man sich nicht mehr auf Fehler berufen.