Alfons Schuhbeck wechselt Anwälte und will Haft mit Revision verhindern

Update 17.01.2023

Die Revision von Starkoch Alfons Schuhbeck ist begründet. Der Fall geht nun vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe und wird weiter verhandelt. Das Münchner Landgericht bestätigt, dass die Begründung fristgerecht eingegangen ist.

 

Erstmeldung vom 13.01.2023

Alfons Schuhbeck tauscht Anwälte aus und hält an Revision fest. Heute läuft die Frist für die Revisionsbegründung ab.

Der wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verurteilte Star-Koch Alfons Schuhbeck (73) hat seine Anwälte ausgetauscht und will an der Revision gegen sein Urteil festhalten. Die beiden bisherigen Verteidiger hätten "das Mandat im allseitigen Einvernehmen beendet und sind insoweit nicht mehr für Herrn Schuhbeck tätig", teilte Schuhbecks Sprecher Peter Dietlmaier am Freitag mit. Schuhbeck habe entschieden, "dass die Revision gegen das Urteil Landgerichts München I vom 27.11.2022 fortgesetzt werden soll".

Am 13.01.2023 läuft die Frist ab

Das Gericht hatte Schuhbeck zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen Steuerhinterziehung in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro verurteilt. Dagegen hatte der Gastronom Revision eingelegt und angekündigt, diese gegebenenfalls zurückzunehmen, sobald er die schriftliche Urteilsbegründung geprüft habe. Am heutigen Freitag lief nach Gerichtsangaben die Frist für die Begründung der Revision ab. 

Schuhbeck steht weiter zu seiner Schuld

Sein neuer Anwalt ist nach Angaben von Schuhbecks Pressesprecher Ali B. Norouzi aus Berlin. Trotzdem steht Schuhbeck weiter zu seiner Schuld: "Unberührt von der Entscheidung, die Revision fortzuführen, sind die Bemühungen von Herrn Schuhbeck, den Schaden in voller Höhe wieder gutzumachen", hieß es in der Mitteilung.

17.01.2023