250 Euro Strafe für Gast, 1000 Euro Bußgeld für Wirt bei falschen Kontaktdaten-Angaben 

Über die Ergebnisse der Kabinettssitzung informiert Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU):

Das Ziel ist es weiterhin, einen generellen zweiten Lockdown zu verhindern. Das bedeutet aber gleichzeitig auch Vorsicht und Umsicht. Daher sind keine neuen Öffnungsschritte vorgesehen. 

Das ändert sich für Bayern: 

Generell ändert sich die Einführung eines Bußgeldes bei falschen Kontakt-Angaben bei der Registrierung von Gaststätten, Veranstaltungen etc.

  • Anwesenheitslisten müssen ausgewertet werden, daher ist es zwingend notwendig, dass der Name und die Telefonnummer stimmen

  • Falsche Namen verhindern im Falle von Corona-Infektionen eine schnelle Nachverfolgung von Kontaktpersonen und befördern daher die unerkannte Virenverbreitung

  • Bis zu 250€ Bußgeld können bei Falschangaben in Bayern verhängt werden

  • Voraussetzung: Der Wirt muss ein entsprechendes Konzept erstellen, um dies alles zu kontrollieren. Auch dies wird unter Bußgeld gestellt, in Höhe von 1000 Euro

  • Die Verordnung gilt für ganz Bayern

 

Party-Obergrenze in Corona-Hotspots

  • Hinsichtlich der Teilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten werden Regelungen erlassen, wonach eine Höchstteilnehmerzahl festgelegt wird, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz von 35 überschritten is

  • Wenn die Inzidenz über 35 liegt, sollen die Personenzahlen auf max. 50 begrenzt werden bei Feierlichkeiten in angemieteten Räumen und Gaststätten

  • In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen

  • Wenn der Wert über 50 liegt, greift die Verordnung, die vom Bund entschieden wurde

 

Welche Zahlen sind für die Maßnahmen relevant

  • Die Zahl des Landesamt für Gesundheit (LGL) oder die des Robert-Koch Institutes (RKI) wird verwendet -> die Höhere entscheidet die Maßnahmen

  • Die Daten unterscheiden sich, da die Daten zu verschiedenen Zeiten gemeldet werden – so entstehen die Differenzen

 

Einreise-Quarantäne

  • Die bayerische Einreise-Quarantäne-Verordnung wird bis zum 18.10.2020 verlängert.